Eingedenk der aktuellen terroristischen Bedrohungslage fordert der Generalsekretär der CDU Saar und parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag, Roland Theis, Werbung für Terrorororganisationen wieder unter Strafe zu stellen:
„Die jüngsten Ereignisse in Nizza, aber auch der Übergriff von Würzburg, haben uns wieder einmal schmerzlich erfahren lassen, dass wir im Kampf gegen den Terrorismus nicht nachlassen dürfen. Der Staat muss alle Möglichkeiten nutzen, die das Recht bietet. Zwar hat die CDU-geführte Bundesregierung in den vergangenen Jahren bereits mit zahlreichen Änderungen im Strafgesetzuch auf die Bedrohungslage reagiert, dennoch bestehen immer noch Lücken im Strafrecht, die schnell geschlossen werden müssen, um Terroristen frühzeitig das Handwerk legen zu können. Daher ist es unverantwortlich, wenn das Bundesjustizministerium noch immer eine Initiative zur Einführung der Strafbarkeit der Werbung für terroristische Vereinigungen blockiert. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
In der Bundesrepublik gab es den Straftatbestand der Sympathiewerbung bis 2002. Durch Rot-Grün wurde dann in §129a Strafgesetzbuch (StGB) die Tathandlung des ‘Werbens’ eingeschränkt auf das Werben um Mitglieder oder Unterstützer. Wer für Terror wirbt, bereitet den Nährboden für Radikalisierung und Gewalt. Würzburg hat gezeigt, dass genau dies den `Terror-Nachwuchs` in unserem Land heranzüchtet. Terrorpropaganda muss endlich wieder strafbar werden. Derartige Sympathiewerbungen verbreiten sich im Internet blitzschnell und sind der geistige Nährboden für terroristische Gewalt. Die SPD muss dafür aber ihre Blockade endlich aufgeben.“
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