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Für viele Unternehmen und Selbstständige in Homburg und im Saarpfalz-Kreis war die Corona-Soforthilfe im Frühjahr 2020 ein Rettungsanker. In einer Phase, in der von einem Tag auf den anderen Geschäfte schließen mussten und Einnahmen wegbrachen, sorgte das Hilfsprogramm von Bund und Land zumindest kurzfristig für finanzielle Stabilität. Sechs Jahre später rückt dieses Kapitel nun noch einmal in den Fokus: Das saarländische Wirtschaftsministerium lässt sämtliche damals ausgezahlten Corona-Soforthilfen erneut überprüfen.

Betroffen sind alle Unternehmen und Freiberufler, die im Jahr 2020 Mittel aus dem Programm erhalten haben – unabhängig von Branche oder Größe. Auch viele Betriebe aus dem Raum Homburg, aus den Kommunen des Saarpfalz-Kreises sowie aus dem Umland gehören dazu. Ziel der Überprüfung ist es, nachträglich festzustellen, ob der damals angegebene Liquiditätsengpass tatsächlich in der prognostizierten Höhe bestanden hat.

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Die Soforthilfen waren ab April 2020 ausgezahlt worden, kurz nach dem ersten Lockdown im März. Restaurants, Einzelhandel, Dienstleister und Handwerksbetriebe standen damals vielerorts vor existenziellen Problemen. Um schnelle Hilfe zu ermöglichen, sollten Antragsteller ihren erwarteten finanziellen Engpass für einen Zeitraum von drei Monaten schätzen. Je nach Unternehmensgröße konnten Zuschüsse zwischen 9.000 und 15.000 Euro beantragt werden.

Nun geht es um den Abgleich mit der Realität: Maßgeblich ist der tatsächliche Liquiditätsengpass in den drei Monaten nach der Antragstellung. Lag dieser unter der bewilligten Soforthilfe, gilt die Differenz als Überzahlung und muss zurückerstattet werden. Auf diese Möglichkeit waren die Empfänger bereits in den Bewilligungsbescheiden aus dem Jahr 2020 hingewiesen worden.

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In den kommenden Tagen werden die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen per E-Mail kontaktiert. Mit der Nachricht erhalten sie Zugangsdaten zu einer digitalen Rückmeldeplattform. Dort müssen sie selbst prüfen, ob der reale Liquiditätsengpass mindestens der Höhe der erhaltenen Soforthilfe entsprach, und das Ergebnis online mitteilen. Die Rückmeldung ist verpflichtend und muss spätestens bis zum 31. März 2026 erfolgen. Belege oder Nachweise sind zunächst nicht einzureichen und werden nur in Einzelfällen auf ausdrückliche Nachfrage angefordert. Weitere Informationen sowie der Zugang zur Plattform werden den Betroffenen schriftlich zur Verfügung gestellt.

Wer die Rückmeldung nicht abgibt, muss mit einer vollständigen Rückforderung der Soforthilfe rechnen. In diesen Fällen können zusätzlich Zinsen anfallen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die erhaltene Fördersumme freiwillig vollständig zurückgezahlt wird. Zur ersten Orientierung stellt das Land bereits jetzt eine unverbindliche Online-Berechnungshilfe zur Verfügung, mit der sich eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung vorab abschätzen lässt.

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Hintergrund der nun startenden flächendeckenden Überprüfung ist, dass bislang nur rund ein Viertel der im Saarland bewilligten Corona-Soforthilfen kontrolliert wurde. Mit dem aktuellen Schritt sollen nun auch alle noch offenen Fälle erfasst werden. Damit schließt das Land die systematische Nachprüfung eines Hilfsprogramms ab, das gerade in Städten wie Homburg und im Saarpfalz-Kreis vielen Betrieben geholfen hat, die erste Phase der Corona-Pandemie zu überstehen – und das nun noch einmal administrative Aufmerksamkeit verlangt.

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