HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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In der 240. Sitzung des Bundestages wurde beschlossen, die staatliche Finanzierung von verfassungsfeindlichen Parteien zu beenden. Dazu war eine Änderung von Artikel 21 des Grundgesetzes notwendig. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Petra Berg  erklärt dazu:

„Dieser Schritt zeigt, dass unsere wehrhafte Demokratie in der Lage ist, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht, welches über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet, hat in der Vergangenheit bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Schritt der richtige Weg sei. Das Bundesverfassungsgericht wird zukünftig auch über den Ausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien von staatlicher Finanzierung entscheiden.

Gerade mit Blick auf eine Partei wie die NPD ergeben sich durch die Gesetzesänderung neue Sanktionsmöglichkeiten. Der Ausschluss von direkter staatlicher Finanzierung schließt zudem auch steuerliche Begünstigungen, wie sie beispielsweise Spender erhalten, aus. Es ist gut, dass nun der Geldhahn für Verfassungsfeinde zu ist.

Viel wichtiger ist es aber nach wie vor, wie unser Bundesjustizminister Heiko Maas, eine klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wir bleiben alle gefordert, unsere Demokratie und unsere Grundrechte entschlossen zu verteidigen.“

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