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Mit der Musterfeststellungsklage können die Verbraucherinnen und Verbraucher nun effizient und kostengünstig gegen betrügerische Praktiken oder verbraucherschädigende AGB vorgehen. Betroffene können sich in ein Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche anmelden. 

Eine Verjährung und somit der Verlust ihrer Ansprüche wird damit verhindert. Klagebefugte Verbände führen dann das Verfahren gegen die Unternehmen. Ein Urteil hat Bindungswirkung für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft so Rechtssicherheit für die individuellen Ansprüche. Zum Beschluss des Bundeskabinetts erklärt die saarländische SPD-Landesvorsitzende Anke Rehlinger:

„Heute ist ein guter Tag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach vier Jahren quälender Dauer-Blockade durch die CDU kann die SPD mit der Durchsetzung der Musterfeststellungsklage endlich für mehr Verbraucherrechte sorgen. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden mit der Musterfeststellungsklage spürbar gestärkt.

Mit der Musterfeststellungsklage bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher noch in diesem Jahr eine Klagemöglichkeit nach dem Prinzip ‚einer für alle‘ und werden damit mehr Möglichkeiten für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung gegenüber Großkonzernen haben. Mit der Musterklage werden die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker auf Augenhöhe mit den Unternehmen sein. Wer Recht hat, wird einfacher zu seinem Recht kommen.

Mit der neuen Klagemöglichkeit können zentrale Streitfragen zügig und einheitlich entschieden werden. Die Musterfeststellungsklage wird die Verbraucher in der Auseinandersetzung mit Großkonzernen zu stärken, die Gerichte zu entlasten und gleichzeitig auch den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben.“, so Rehlinger abschließend.

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