Das Saarland lockert vor dem Hintergrund der anhaltenden Lieferengpässe als eines der ersten Bundesländer die Einfuhrregeln für Antibiotika-Säften für Kinder.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des saarländischen Gesundheitsministeriums für Apotheken, Krankenhausapotheken und pharmazeutischen Großhandlungen gilt vorläufig bis zum 31.10.2023. Die Allgemeinverfügung ist möglich, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 25. April 2023 den Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bekannt gemacht hat.
In der Bekanntmachung stellt das BMG fest, dass für die fehlenden Antibiotika-Säfte für Kinder oftmals keine alternative gleichwertige Therapie zur Verfügung steht. Dadurch haben die zuständigen Behörden der Länder nach dem Arzneimittelgesetz (§79 Absatz 5) nun die Möglichkeit, im Einzelfall ein Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten.
Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung: „Die aktuellen Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln – insbesondere bei Arzneimitteln für Kinder – stellen ein ernstes Problem dar. Bei der Behandlung von potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen oder anderen schweren bakteriellen Infektionen sind Antibiotika-Säfte unersetzlich. In dieser extremen Engpasssituation brauchen wir jetzt im ersten Schritt schnelle und unbürokratische Lösungen. Daher erleichtern wir den hiesigen Apotheken und Großhandlungen den Bezug und die Abgabe importierter Antibiotikasäfte für Kinder.“
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte identifiziert aktuell potenzielle Importmengen in der EU, deren Export für den jeweiligen Mitgliedstaat keine negativen Versorgungseffekte bedeutet.
Aus Sicht des saarländischen Gesundheitsministers gilt es zudem, die aktuellen Initiativen der Bundesregierung und der EU-Kommission zur Stärkung der Versorgungssicherheit, wie den vom Bundeskabinett kürzlich beschlossenen Gesetzesentwurf sowie das von der EU-Kommission vorgestellte Pharma-Reformpaket zügig umzusetzen.