Symbolbild
Anzeige

Rund 16.700 saarländische Beamtinnen und Beamte dürfen sich auf mehr Geld einstellen. Die Landesregierung hat Eckpunkte beschlossen, mit denen sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Karlsruhe zwingt die Bundesländer, die Bezüge ihrer Beamten und Versorgungsempfänger nach neuen Kriterien zu berechnen. Das Saarland zieht nun nach und schafft eine verfassungskonforme Grundlage.

Konkret bedeutet das: Nachzahlungen rückwirkend ab dem Jahr 2023 und eine strukturell höhere Besoldung ab 2027. Über alle Besoldungsgruppen hinweg ergibt sich ein durchschnittliches Steigerungsniveau von 4,1 Prozent. Wie stark die Anpassung im Einzelfall ausfällt, hängt allerdings von der jeweiligen Besoldungsgruppe und dem Jahr ab. Für das Land summiert sich die Rechnung auf rund 282 Millionen Euro zusätzlich.

Anzeige

Betroffen sind besonders die beiden größten Beschäftigtengruppen im Landesdienst. Lehrerinnen und Lehrer stellen mit rund 8.600 Planstellen die stärkste Gruppe, gefolgt von den Polizistinnen und Polizisten mit etwa 2.700 Stellen. Eine Ausnahme gibt es an der Spitze: Ministerinnen und Minister nehmen auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger weder an den Nachzahlungen noch an den Erhöhungen teil.

Rehlinger stellte klar, dass es sich nicht um politisches Wohlwollen handelt. „Wir stellen die Besoldung verfassungskonform auf. Die Regelungen folgen konsequent dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes“, sagte die Regierungschefin. Das Land stehe zu seinen Pflichten „genauso wie zur Haushaltsdisziplin“. Innenminister Reinhold Jost unterstrich diese Linie und betonte, die Bezüge würden „nicht nach politischer Stimmung festgelegt, sondern nach Recht und Gesetz“. Von Geschenken für Beamte könne keine Rede sein, der Staat erfülle lediglich seine eigenen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen.

Anzeige

Doch die Erfüllung dieser Pflicht trifft das Land zur Unzeit. Angesichts schwacher Konjunktur und sinkender Steuererwartungen kündigte die Landesregierung einen Nachtragshaushalt an. Finanzminister Jakob von Weizsäcker sprach von einer „enormen finanziellen Kraftanstrengung“. Die Mehrausgaben zwängen zu strikter Priorisierung und zur „Erwirtschaftung nachhaltiger Modernisierungsrenditen in künftigen Haushalten“.

Bezahlt werden soll das Ganze durch bereits vorhandene Vorsorge und Rücklagen sowie über eine Kreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse. Der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation und der Nachtragshaushalt sollen dabei in einem eng verzahnten Verfahren beraten werden. Die erste parlamentarische Lesung ist für Ende Oktober geplant.

Anzeige
💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
Anzeige
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein