Zur vom Bundestag beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
“Mit der Verabschiedung des Grundsatzes “Nein heißt nein” hat der Bundestag heute den längst überfälligen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht eingeleitet. Mit der Reformierung des Paragraphen 177 StGB werden nun die bisher vorhandenen, empfindlichen Schutzlücken endlich geschlossen. Ab jetzt muss kein aktiver Widerstand des Opfers mehr Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestands der sexuellen Nötigung mehr sein. Ein klares “Nein” genügt.
Es ist auch ein Verdienst der Grünen im Bundestag, die diese Paradigmenwechsel bereits seit Jahren fordern, dass Bundesjustizminister Maas seinen ursprünglichen Entwurf für die Gesetzesreform deutlich überarbeitet hat. Erst jetzt wird dieser auch den Forderungen der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates gerecht, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Demnach werden in Artikel 36 des Übereinkommens die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, alle nicht einvernehmlich vorgenommenen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.
Wie dringend nötig ein solcher Paradigmenwechsel war, zeigt sich auch daran, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen auch in Deutschland nach wie vor alltäglich ist. So wird jede siebte Frau mindestens einmal in ihrem Leben zum Opfer einen sexuellen Übergriffs. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag heute nicht nur ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung gesetzt. Er hat auch den Weg für eine konsequentere Verfolgung und Bestrafung von Tätern geebnet.”