HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Neue Regelung zur Zwischenbemerkung, mehr Redezeit für die Opposition und Veröffentlichung von Abschriften öffentlicher Anhörungen im Internet: Am Mittwoch verabschiedet das Parlament in der Plenarsitzung im Landtag eine Parlamentsreform mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Piraten. Die Fraktionschefs Tobias Hans (CDU), Stefan Pauluhn (SPD), Hubert Ulrich (Bündnis 90/Die Grünen) und Michael Hilberer (Piraten) bezeichnen die Reform als guten Kompromiss:
„Wir haben uns auf eine Reform geeinigt, die die unterschiedlichen Vorstellungen und Positionen der Fraktionen berücksichtigt. Dabei haben wir die wichtigsten Ziele erreicht: Erstens eine Belebung der Debatte durch die Einführung von Kurzinterventionen, die in Kombination mit mehr Redezeit für eine spürbare Erhöhung der Redeanteile der Opposition sorgt und die Debatten auch für die Zuschauer interessanter macht. Zweitens die Schaffung von mehr Transparenz durch die Veröffentlichung von Abschriften öffentlicher Anhörungen im Internet. Dadurch ermöglichen wir Einblicke in den Gesetzgebungsprozess. Drittens die Stärkung der Minderheitsrechte durch eine Absenkung des Quorums. Viertens tragen wir durch die Online-Verbreitung von Vorlagen den Modernisierungsansprüchen Rechnung. Wir sind davon überzeugt, dass die Reform das Parlament stärken wird.“
Die Parlamentsreform tritt unmittelbar in Kraft und gilt somit ab der nächsten Plenarsitzung am 13. Juli.
Die Reform enthält u.a. folgende wesentliche Änderungen:
–          Regelung zur Zwischenbemerkung bei Worterteilung: Der Präsident kann im Anschluss eines Debattenbeitrags das Wort zu einer Zwischenbemerkung erteilen (pro Fraktion maximal drei Minuten). Auf jede Zwischenbemerkung darf der Redner antworten (maximal drei Minuten). Dies wird nicht auf die Redezeit der Fraktionen angerechnet.
–          Die Redezeitanteile der Opposition werden erhöht. Von der Redezeit der Opposition (34 Minuten) erhält jede Fraktion eine Grundredezeit von sieben Minuten. Der Rest (13 Minuten) wird nach Fraktionsstärke verteilt. Die Redezeiten der Koalitionsfraktionen bleiben gleich. Bisher hatten die Oppositionsfraktionen in einer 74-minütigen Debatte einen Redezeitanteil von 29 Minuten, in Zukunft sind es 34 Minuten.
–          Das Quorum zum Erzwingen der Einberufung einer Sitzung wird von einem Drittel der Mitglieder auf ein Viertel bzw. eine Fraktion herabgesetzt.
–          Die Niederschriften öffentlicher Anhörungen werden im Internet veröffentlicht.
–          Bei der Verteilung von Vorlagen wird der elektronische Weg als weitere Möglichkeit aufgenommen.
–          Die Regelungen der Anfrage und großen Anfrage werden überarbeitet. Die Anfrage wird auf maximal neun Fragen begrenzt, die Antwortfrist auf einen Monat ausgedehnt. Die Frist der großen Anfrage wird auf sechs Monate ausgedehnt.
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein