„Die Patientensicherheit muss immer an erster Stelle stehen. Das Implantat-Register wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten“, so die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Eine Neuerung im Sinne der Patienten wird die Bereitstellung transparenter Informationen über Haltbarkeit und Qualität der Produkte sein sowie die Sicherstellung der Versorgungsqualität in den Kliniken. Das Gesetz trägt so dazu bei, die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.

„In Zukunft wird dadurch festgehalten, welche Patienten welches Implantat erhalten haben. Dadurch lässt sich schnell herausfinden, ob es sich bei fehlerhaften Produkten beispielsweise um Einzelfälle handelt, oder ob mehrere Personen betroffen sind. Im Ernstfall können diese dann zügig informiert werden und weitere medizinische Schritte eingeleitet werden“, sagt Ministerin Monika Bachmann.

Verpflichtend wird die Mitteilung über implantierte Produkte für Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen und alle Patientinnen und Patienten. Hersteller müssen ihre Produkte in einer Produktdatenbank listen. Die ersten Implantate, die registriert werden sollen, sind Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate. Dies soll bereits ab Mitte 2021 erfolgen.

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