Symbolbild Quelle: www.dielinkesaar.de

Nachdem die Landesregierung heute im Umweltausschuss auf Antrag der Linksfraktion über ihre Aktivitäten zur Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen berichtet hat, fordert DIE LINKE im Saarländischen Landtag mehr Engagement der Landesregierung, vor allem auch Druck in Richtung Bund. Die Abgeordnete Barbara Spaniol erklärt: 

„Tierschützer fordern seit langem eine solche verpflichtende Kennzeichnung für Hunde und Katzen, weil verlorene Tiere so schneller wieder zurückgegeben werden können, Tiere die abgegeben werden müssen, fürsorglicher vermittelt werden und insgesamt deutlich weniger Tiere ausgesetzt werden. Schätzungen zufolge verschwinden jährlich in Deutschland rund 300.000 Hunde und Katzen – weil sie ausgesetzt werden oder nicht zu Herrchen und Frauchen zurückfinden. Mit einem Chip könnten entlaufene Tiere schneller wieder gefunden werden. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung einer bundeseinheitlichen Regelung durch die zuständige Bundesministerin Klöckner unverständlich und peinlich.

Im Sinne eines aktiven Tierschutzes muss die Kennzeichnungspflicht endlich kommen. Der saarländische Landtag hat die Landesregierung schon 2014 aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten, die Bundesländer waren sich 2016 eigentlich auch zumindest bei der Pflicht zur Kennzeichnung von Hunden einig, trotzdem gibt es nach wie vor keine bundeseinheitliche Regelung. In Österreich müssen Hunde seit 2008 gekennzeichnet werden, in der Schweiz seit 2007. In Berlin gibt es eine Pflicht zur Kennzeichnung von Hunden seit 2005. 

Auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Saarland steht wieder: ‚Gemeinsam mit den Tierschutzorganisationen werden wir uns auf Bundesebene für die Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen einsetzen.‘ Das allein reicht aber nicht aus, zumal CDU und SPD schon 2016 versprochen hatten, eine solche Pflicht zu prüfen, ohne dass irgendein Fortschritt erkennbar wäre. Die Landesregierung sollte stärker aktiv werden und sich sowohl für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen, als auch als ersten Schritt im Saarland eine Kennzeichnungspflicht gesetzlich verankern.“

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