HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag sieht beim neuen Hochschulgesetz noch Verbesserungsbedarf. So sollte es mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung für Studierende und Hochschul-Personal geben. Darüber hinaus fehle im Gesetzesentwurf auch eine gesamtgesellschaftliche Perspektive. Die hochschulpolitische Sprecherin Barbara Spaniol erklärt:
„Der Gesetzesentwurf enthält ja durchaus richtige Punkte, wie barbara_spanioldie beabsichtigte Stärkung von Senat und Fakultätsräten. Aber da geht noch mehr. Nötig wären feste Sitze für Vertreter des AStA und der Personalvertretungen  im erweiterten Präsidium  sowie ein Teilnahmerecht  für die Personalvertreter an den Sitzungen der Fakultätsräte. Auch ein klares Bekenntnis zu guter Arbeit an den Hochschulen und ein Vorgehen gegen die zunehmende prekäre Beschäftigung wäre wichtig.“
In anderen Bundesländern ginge es im Hochschulgesetz außerdem nicht nur um Zahlen, Effizienz und Gremienbesetzung. Vorbild sei hier vor allem Bremen. „Dort ist festgeschrieben, dass ‚alle an Forschung und Lehre Beteiligten die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnisse mitzubedenken‘ haben. Und daher ist dort auch ausführlich und verbindlich geregelt, wie die Hochschulen tierversuchsfreie Forschung fördern sollen. Darüber steht im saarländischen Entwurf kein Wort. In Bremen wie in Nordrhein-Westfalen ist auch vorgeschrieben, dass die Hochschulen in Forschung, Lehre und Studium nur friedlichen Zwecken folgen dürfen. Auch das fehlt im saarländischen Entwurf.“
Es sei gut, dass im Entwurf keine Möglichkeit mehr zur Einführung von Studiengebühren festgeschrieben ist. Dies müsse aber nun auch im Hochschulgebührengesetz entsprechend berücksichtigt werden.
DIE LINKE hat sich in erster Lesung enthalten und wird nun die Anhörung im Ausschuss abwarten.

 

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