Was auf Homburgs Kanalbaustellen an Boden, Steinen und altem Asphalt anfällt, landet künftig nicht mehr automatisch auf der Deponie. Möglich macht das eine neue Zwischenlagerfläche am Zunderbaum, die die Stadtentwässerung Homburg (SeH) direkt hinter dem Wertstoffzentrum in Betrieb genommen hat. Oberbürgermeister Michael Forster machte sich gemeinsam mit dem technischen und kaufmännischen Leiter der SeH, Martin Orschekowski, vor Ort ein Bild von dem Areal.
Rund 4.000 Quadratmeter stehen nun bereit, um ausgebaute Böden, Steine, Beton und ähnliche mineralische Stoffe zunächst getrennt zu erfassen und geordnet zwischenzulagern. Erst nach einer fachlichen Prüfung entscheidet sich, ob ein Material wieder eingebaut, anderweitig verwertet oder entsorgt werden muss. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Praxis: Vieles muss nicht länger den Weg zur Deponie nehmen.
Forster ordnet die Fläche als Baustein für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen ein. „Mit der neuen Zwischenlagerfläche schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen für einen kontrollierten, rechtssicheren und nachhaltigen Umgang mit den Materialien, die bei unseren Kanalbaumaßnahmen anfallen“, erklärt der Oberbürgermeister. Man könne die Stoffe getrennt erfassen, untersuchen und anschließend über ihren weiteren Weg entscheiden. Das sei zugleich ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.
Für die Genehmigung sorgte das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes, das die immissionsschutzrechtliche Zulassung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits im Sommer 2025 erteilte. Nach den Planungen und einer rund halbjährigen Bauzeit ging die Fläche etwa ein Jahr später in Betrieb. Erlaubt ist die Lagerung von bis zu 800 Tonnen Boden, Steinen und vergleichbaren mineralischen Materialien sowie von bis zu 50 Tonnen teerhaltigem Aufbruch. Gerade Letzterer erfordert wegen möglicher Schadstoffbelastung eine gesonderte Erfassung und Behandlung.
Den Hintergrund liefert die Ersatzbaustoffverordnung, die bundesweit seit dem 1. August 2023 gilt und den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken regelt. Sie soll das Recycling rechtssicher machen und zugleich Boden und Grundwasser vor schädlichen Veränderungen schützen. „Die Inbetriebnahme der Fläche ist nicht nur ein wichtiger Schritt, um unsere Abläufe auf den Baustellen zu verbessern, sondern dient auch dazu, die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und des Immissionsschutzrechts in unsere tägliche Arbeit zu integrieren“, so Orschekowski.
Gerade im Kanalbau lässt sich der weitere Verbleib des ausgebauten Materials selten sofort klären. Die Stoffe fallen an verschiedenen Baustellen und in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Die Zwischenlagerung erlaubt es deshalb, sie erst zu sammeln, sauber getrennt zu halten und anschließend nach ihren Eigenschaften einzustufen. Eine lückenlose Dokumentation soll dabei nachvollziehbar machen, woher ein Material stammt, welche Eigenschaften es besitzt und welchen Weg es am Ende nimmt – im Sinne von Transparenz und Rückverfolgbarkeit.




















