Die Einführung des neunjährigen Gymnasiums ist eines der wichtigsten bildungspolitischen Projekte der Landesregierung. Nachdem das Gesetz zur Einführung von G9 am Gymnasium bereits im April in Kraft trat, ist jetzt ein weiterer Meilenstein geschafft.

Die Umsetzung der Reform ist auf Verordnungsebene umgesetzt. Hierzu hatte der Ministerrat Änderungen der Schulordnung sowie der Zeugnis- und Versetzungsordnung für die Klassenstufen 5 bis 10 des Gymnasiums beschlossen. Die geänderten Verordnungen wurden heute im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht.

 Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Mit den Verordnungen lassen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Einführung des neunjährigen Gymnasiums hinter uns. Wir kommen unseren Zielen, der Entlastung von Schülerinnen und Schülern und der grundlegenden Modernisierung gymnasialer Bildung Schritt für Schritt näher. Parallel wird intensiv an den neuen Lehrplänen für die Sekundarstufe I am Gymnasium und der Einführung des Pflichtfachs Informatik zum neuen Schuljahr 2023/24 gearbeitet. G9 am Gymnasium und die flächendeckende Einführung von Informatik sind zwei der wichtigsten bildungspolitischen Projekte dieser Regierung und ich bedanke mich bei allen, die sich hier konstruktiv eingebracht haben und weiter einbringen.“

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Die wesentlichen Neuregelungen im Überblick

 1)    Stundentafel-Verordnung:

Das neunjährige Gymnasium ermöglicht eine neue zeitliche Rhythmisierung der Sekundarstufe I mit mehr persönlichen Freiräumen im Alltag. Mit einem Schuljahr mehr und einer Gesamtwochenstundenzahl von 178 Stunden in der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) bedurfte es Änderungen für die einzelnen Stundentafeln. Mit zusätzlichen 19 Stunden werden die Grundsätze der qualitativen Weiterentwicklung vor allem mit der Ausweitung von Fachunterricht umgesetzt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die grundlegende G9-Stundentafel bereits beschlossen.

Individuelles Fördern und Fordern ist im neunjährigen Gymnasium von zentraler Bedeutung. Durch die Einrichtung von Zweigen in der Regel ab der Klassenstufe 8 wird eine individuelle Schwerpunktsetzung gemäß den besonderen Interessen und Neigungen der Schüler etwa an sprachlicher, naturwissenschaftlicher, informatischer oder sportlicher beziehungsweise musischer Bildung grundsätzlich mit insgesamt 12 Wochenstunden ermöglicht. Damit stehen zur Profilbildung in der Sekundarstufe I insgesamt vier Stunden mehr als im aktuellen achtjährigen Bildungsgang zur Verfügung. Mit dem Angebot an Zweigen können die Schulen ihr eigenes Schulprofil stärken. Hierzu wurden insgesamt sechs weitere Stundentafeln erstellt.

2)    Zeugnis- und Versetzungsordnung:

Die individuelle Förderung der Schüler steht im Vordergrund des neunjährigen Gymnasiums. Wie bisher wird es auch künftig keine verbindliche Schullaufbahnempfehlung beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule geben. Schüler erhalten beim Übergang von der Grundschule ans Gymnasium in den Anfangsklassen mehr Zeit zum Ankommen mit individueller Förderung und vertieftem Üben und Wiederholen – insbesondere in den Kernfächern. Gleichzeitig ist künftig geregelt, dass auf die Versetzungsentscheidung von Klassenstufe 5 nach Klassenstufe 6 an allen Gymnasien verzichtet wird. Damit sind die Klassenstufen 5 und 6 als pädagogische Einheit festgelegt. Eine Versetzungsentscheidung findet erstmals am Ende der Klassenstufe 6 statt. Die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung bleibt davon unberührt.

In die Verordnung aufgenommen wurden zudem die Möglichkeiten der Wiederholung und des Übergangs für die Schüler der Klassenstufe 8 des achtjährigen Bildungsgangs im Schuljahr 2023/24, der Klassenstufe 9 des achtjährigen Bildungsgangs im Schuljahr 2024/25 und der Klassenstufe 10 des achtjährigen Bildungsgangs im Schuljahr 2025/2026, die nicht versetzt werden. Für diese Schüler sind bei Wiederholung folgende Möglichkeiten vorgesehen:

  • Wiederholung der Klassenstufe und Wechsel in den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (Hinweis: G10, was der Regelform bei der Wiederholung in G9 entspricht),
  • Wechsel an eine Gemeinschaftsschule oder an eine berufliche Schule,
  • Versetzung unter Berücksichtigung besonderer Umstände aufgrund Entscheidung der Klassenkonferenz.

Neben den rechtlichen Anpassungen auf Verordnungsebene werden zurzeit weitere inhaltliche und konzeptionelle Anpassungen zur Ausgestaltung des neunjährigen Gymnasiums ausgearbeitet.

Die detaillierten Neuregelungen können im Amtsblatt des Saarlandes eingesehen werden: https://www.amtsblatt.saarland.de

 

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