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Zum Jahreswechsel 2025/2026 ändert sich für viele Menschen im Saarland die Steuerlast. Familien, Pendler, Rentner, Menschen mit Behinderung, Ehrenamtliche und Vereine profitieren von einer ganzen Reihe neuer Regelungen, die ab 1. Januar 2026 greifen. Das saarländische Finanzministerium hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von höheren Freibeträgen bis zu digitalen Vereinfachungen im Kontakt mit dem Finanzamt.

Für Familien gibt es ab 2026 etwas mehr Geld. Das Kindergeld steigt zum Jahresbeginn um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat. Parallel werden die jährlichen Freibeträge für Kinder für das Jahr 2026 von 9.600 Euro auf 9.756 Euro angehoben. Auch der allgemeine Grundfreibetrag wächst: Er steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro. Erst wenn ein Alleinstehender mehr als diesen Betrag als zu versteuerndes Einkommen erzielt, fällt Einkommensteuer an. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Wert auf 24.696 Euro. Um die inflationsbedingte kalte Progression abzufedern, werden zudem die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst – mit Ausnahme des Tarifeckwerts, ab dem der Steuersatz von 45 Prozent gilt.

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Pendler im Saarland sollen künftig stärker entlastet werden. Die Entfernungspauschale wird ab 2026 auf einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer angehoben. Bisher galt dieser erhöhte Satz nur ab dem 21. Kilometer und war bis 2026 befristet. Künftig profitieren alle, auch mit kürzerem Arbeitsweg. Für Geringverdienende bleibt daneben die Mobilitätsprämie bestehen: Seit 2021 kann sie alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer beantragt werden, die bisherige zeitliche Befristung entfällt. Gerade im Saarland mit vielen täglichen Pendelwegen, häufig auch über Gemeinde- und Landesgrenzen hinweg, soll die einheitliche Pauschale nach Angaben des Ministeriums für eine spürbare Verbesserung sorgen.

Auch beim Lohnsteuerabzug hält die Digitalisierung weiter Einzug. Privat versicherte Angestellte und Beamte mussten ihrem Arbeitgeber bislang jedes Jahr Papierbescheinigungen über Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung vorlegen, damit diese beim Lohnsteuerabzug und beim steuerfreien Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt werden konnten. Ab 2026 übermitteln inländische Versicherungsunternehmen diese Daten in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung. Über das ELStAM-Verfahren werden sie dem Arbeitgeber bereitgestellt, für viele Versicherte entfällt damit die Papierbescheinigung. Das Ministerium erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Datenlieferungen des Bundeszentralamtes für Steuern zum Jahresbeginn aufgrund einer technischen Störung fehlerhaft waren und das Amt die notwendigen Korrekturen so schnell wie möglich vornehmen möchte. Wer der Datenübermittlung insgesamt widersprochen hat, kann seine Vorsorgeaufwendungen nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres als Sonderausgaben geltend machen.

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Für Menschen mit Behinderung wird der Zugang zu steuerlichen Vergünstigungen vereinfacht. Ab 2026 wird der Grad der Behinderung automatisch an das Finanzamt übermittelt, wenn im Antrag die steuerliche Identifikationsnummer angegeben wurde und kein Widerspruch vorliegt. Ein gesonderter Nachweis ist dann nicht mehr nötig. Das erleichtert den Zugang zum Behinderten-Pauschbetrag und reduziert nach Einschätzung des Ministeriums den bürokratischen Aufwand auch im Saarland deutlich.

Neu ist zudem die sogenannte „Aktivrente“. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann ab 1. Januar 2026 Arbeitslohn von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei beziehen. Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Mit der Aktivrente soll die freiwillige Erwerbstätigkeit im Rentenalter gefördert werden. Nach Darstellung des Ministeriums soll sie dazu beitragen, Berufserfahrung länger in den Betrieben zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Unternehmen erhalten mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung einen Investitionsanreiz. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft oder hergestellt werden, kann anstelle der linearen Abschreibung wieder eine degressive Abschreibung genutzt werden. Sie beträgt das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes, höchstens jedoch 30 Prozent. Dadurch können Anschaffungskosten in den ersten Jahren stärker steuerlich geltend gemacht werden.

Beim Thema Steuerbescheid setzt die Finanzverwaltung stärker auf elektronische Wege. Schon heute können Bescheide auf Antrag elektronisch zum Abruf im ELSTER-Portal bereitgestellt werden, die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail. Ab 2027 geht das Finanzamt einen Schritt weiter: Dann werden Steuerbescheide automatisch elektronisch übermittelt, wenn die Steuererklärung per ELSTER eingereicht wurde. Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr nötig. Wer seine Erklärung elektronisch abgibt, aber weiterhin einen Bescheid per Briefpost erhalten möchte, muss dies künftig beantragen. Eine entsprechende elektronische Antragsmöglichkeit soll im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt werden.

Grundstückseigentümer stehen ebenfalls in der Pflicht. Änderungen, die im Jahr 2025 eingetreten sind, müssen dem Finanzamt bis zum 31. März 2026 angezeigt werden. Dazu zählen insbesondere wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse wie Bau- oder Nutzungsänderungen, Änderungen der Eigentumsverhältnisse bei steuerbefreiten Grundstücken sowie der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuermesszahlermäßigung, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden. Die Meldungen können elektronisch, zum Beispiel über ELSTER, erfolgen; zusätzlich halten die Finanzämter Papiervordrucke bereit.

Für das Ehrenamt gibt es höhere steuerliche Freibeträge. Die Übungsleiterpauschale steigt ab 2026 von 3.000 Euro auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Nach Angaben des Ministeriums wird diese Unterstützung im Saarland mit seiner großen Zahl ehrenamtlich engagierter Bürger – vom Sport- und Kulturverein bis zur freiwilligen Feuerwehr – überdurchschnittlich ankommen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen profitieren von weiteren Änderungen. Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird erweitert, sodass künftig auch E-Sport-Vereine als gemeinnützig anerkannt werden können. Außerdem steigt die Untergrenze für die Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auf 50.000 Euro. Für kleinere Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro entfällt künftig die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Für viele saarländische Vereine bedeutet das laut Ministerium mehr Flexibilität und Planungssicherheit.

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Schließlich werden auch Parteispenden steuerlich attraktiver. Die Höchstbeträge für die steuerliche Begünstigung von Spenden an politische Parteien werden ab 1. Januar 2026 deutlich angehoben. Parteispenden mindern dann die tarifliche Einkommensteuer in Höhe von 50 Prozent, höchstens jedoch 1.650 Euro statt bisher 825 Euro. Darüber hinaus können höhere Beträge in der Regel bis zu insgesamt 3.300 Euro statt bisher 1.650 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppeln sich die jeweiligen Höchstbeträge. Voraussetzung bleibt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Für Spenden bis 300 Euro genügt weiterhin der Zahlungsnachweis.

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