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Die Zahl der behördlichen Löschanordnungen gegen terroristische Inhalte im Netz ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen – allerdings nicht, weil das Problem kleiner geworden wäre. Im Gegenteil: Hosting-Anbieter reagieren offenbar zunehmend bereits auf informelle Löschersuchen, bevor es überhaupt zu einer formalen Anordnung kommt. Das geht aus dem Transparenz- und Monitoringbericht hervor, den die Bundesnetzagentur am heutigen Tag für das Jahr 2025 veröffentlicht hat.

Konkret ordnete das Bundeskriminalamt im Berichtszeitraum in 245 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte an. Im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 482. Den Rückgang um fast die Hälfte führen die Behörden darauf zurück, dass Hostingdiensteanbieter mittlerweile häufiger schon auf ein vorgelagertes Löschersuchen des Bundeskriminalamts hin aktiv werden, das in der Regel vor einer förmlichen Anordnung verschickt wird. Die formale Eskalationsstufe wird also seltener gebraucht, weil die Kooperation im Vorfeld besser funktioniert.

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Parallel dazu stieg die Zahl der Entfernungsanordnungen aus dem Ausland gegen deutsche Hosting-Anbieter. 28 solcher Anordnungen gingen im vergangenen Jahr ein – 17 mehr als noch 2024. Dass ausländische Behörden verstärkt auf in Deutschland gehostete Inhalte zugreifen, zeigt, wie grenzüberschreitend das Problem terroristischer Propaganda im Netz bleibt. Die Bundesnetzagentur, die als Aufsichtsbehörde Bußgeldverfahren einleiten kann, wenn Anbieter einer Löschanordnung nicht fristgerecht nachkommen, musste im gesamten Jahr 2025 kein einziges Mal von diesem Instrument Gebrauch machen.

Jenseits der behördlichen Anordnungen entfernten deutsche Hosting-Anbieter im Rahmen eigener Schutzmaßnahmen insgesamt 10.562 Inhalte mit terroristischem Bezug. Unternehmen, die solchen Inhalten ausgesetzt sind, müssen laut Verordnung eigenständig wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen – deren Tauglichkeit wiederum die Bundesnetzagentur überprüft. Dass Nutzerinnen und Nutzer sich gegen Löschungen wehren, kommt dabei vergleichsweise selten vor: 42 Beschwerden gingen im Berichtszeitraum ein. In sieben Fällen wurden die betroffenen Inhalte nach Prüfung wiederhergestellt.

Grundlage für das gesamte Verfahren ist die europäische Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, kurz TCO-VO, die seit dem 7. Juni 2021 gilt. Sie soll verhindern, dass Hostingdienste als Plattform für terroristische Propaganda missbraucht werden, und trägt damit zur öffentlichen Sicherheit in der gesamten Europäischen Union bei. In Deutschland setzen das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur die Vorgaben auf Basis des Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetzes um.

Der Bericht zeichnet insgesamt ein differenziertes Bild: Einerseits scheint die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Plattformbetreibern reibungsloser zu laufen als in den Vorjahren, was die sinkende Zahl formaler Anordnungen nahelegt. Andererseits bleibt der Umfang der eigenständig entfernten Inhalte mit mehr als zehntausend Fällen erheblich – ein Hinweis darauf, dass terroristische Akteure das Netz weiterhin intensiv für ihre Zwecke nutzen. Ergänzend zum Bericht der Bundesnetzagentur hat auch das Bundeskriminalamt seinen eigenen Transparenzbericht zur Anwendung der TCO-VO veröffentlicht. Beide Dokumente sind auf den jeweiligen Behörden-Webseiten abrufbar.

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