Landeshauptstadt Saarbrücken / Symbolbild

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am Mittwoch (24.02.2021) auf seiner Internetseite eine virtuelle Infoveranstaltung zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten an der oberen und mittleren Saar gestreamt. „Die bereits zweite Veranstaltung in dieser Reihe hat uns gezeigt, dass das Thema Wasser für die Menschen im Saarland wichtig ist“, so Umweltminister Reinhold Jost. „Dieses Online-Format hat großes Potential, und wir werden in Zukunft mehr Veranstaltungen dieser Art anbieten.“

Jost hatte zusammen mit den Fachleuten aus seinem Haus über die mit der Ausweisung verbundenen Schutzbestimmungen, Präventionsmaßnahmen und möglichen Konsequenzen für Gewässeranlieger informiert. Derzeit werden die Überschwemmungsgebiete an den Nebengewässern der oberen und mittleren Saar, nämlich Saarbach, Wogbach, Rohrbach, Sulzbach, Fischbach, Wahlbach, Köllerbach und Rossel ausgewiesen. Dazu werden die Überschwemmungsgebietskarten bis zum 15. März im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), in den anliegenden Kommunen sowie über die Internetseite des Umweltministeriums öffentlich ausgelegt: www.saarland.de/ueberschwemmungsgebiete

Im Anschluss haben die Bürgerinnen und Bürger noch zwei Wochen Zeit, ihre Einwände geltend zu machen. Diese werden dann vom LUA geprüft. Interessierte, die die Veranstaltung am Mittwoch nicht verfolgen konnten, können den Stream auf der Internetseite des Ministeriums problemlos abrufen: www.saarland.de Die Wasserexperten des Ministeriums stehen unter der Funktionsadresse festsetzung-uesg@umwelt.saarland.de zur Verfügung.

Minister Reinhold Jost
Foto: Becker und Bredel / www.saarland.de

„Wir wollen unser Informationsangebot zum Thema Wasser in diesem Jahr kontinuierlich ausbauen und freuen uns über die Rückmeldung der Bürgerinnen und Bürger“, so der Minister. Die Landesregierung setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und des saarländischen Wassergesetzes (SWG)Überschwemmungsgebiete fest. Mit der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, die im Saarland bereits seit 1998 durchgeführt wird, wird darüber informiert, welche Flächen bei einem Hochwasser überschwemmt werden, damit Betroffene ggf. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden treffen können. Außerdem werden mit der Festsetzung Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss oder den Wasserrückhalt auswirken können. Die geltenden Schutzbestimmungen beinhalten bauliche Einschränkungen, Nutzungseinschränkungen und den Gewässerschutz. Einige Vorhaben werden unter bestimmten Voraussetzungen allgemein zugelassen.

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