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Es ist die tiefgreifendste Neuordnung ihrer Art seit Bestehen der Bundesrepublik: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die rechtlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) von Grund auf umbaut. Hinter der nüchternen Formulierung „Reform des Nachrichtendienstrechts“ verbirgt sich eine Machtverschiebung, die den deutschen Diensten spürbar mehr Handlungsspielraum verschaffen soll.

Der Anlass ist aus Sicht der Bundesregierung eindeutig. „Deutschland ist ständiges Ziel von hybriden Angriffen auf unsere freie Gesellschaft, unser Werteverständnis und unsere Sicherheit“, erklärte Nina Warken, Bundesministerin für besondere Aufgaben und Beauftragte für die Nachrichtendienste. Die Dienste bräuchten mehr Befugnisse und operative Fähigkeiten, um dem Schutzauftrag des Staates gerecht zu werden. Ihr Ziel formulierte sie deutlich: Künftig sollten die Dienste „auf Höhe der Zeit und auf Augenhöhe mit unseren Partnern agieren können“.

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Noch schärfer fiel die Wortwahl von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt aus. Er sprach von einem Umbau der Nachrichtendienste „hin zu echten Geheimdiensten“. Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Aktionen fremder Mächte verlangten nach neuen Antworten, so der Minister. Man wolle aktiv gegen modernen Staatsterrorismus und extremistische Gewalt vorgehen können.

Konkret weitet der Entwurf vor allem die technischen Aufklärungsmöglichkeiten aus. Der Zugriff auf informationstechnische Systeme wird neu geregelt, wobei die Eingriffstiefe abgestuft wird – vom vergleichsweise harmlosen Zugriff auf einen intelligenten Kühlschrank bis hin zum tiefen Eingriff in ein privat genutztes Mobiltelefon. Zudem darf der BND erhobene Daten künftig auch ohne vorherige Sichtung speichern: Inhaltsdaten bis zu sechs Monate, Metadaten bis zu zwölf Monate. Damit wird der Dienst nach Darstellung der Regierung „kaltstartfähig“ und kann in Krisen wie Anschlägen oder Regimeumstürzen sofort auf vorhandene Bestände zugreifen.

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Einen deutlichen Schritt weiter gehen die geplanten „aktiven Maßnahmen“. Der BND bleibt zwar im Kern ein aufklärender Dienst, erhält aber Befugnisse zur Abwehr unmittelbarer Gefahren – etwa das Löschen von Opferdaten bei der Aufklärung von Hackergruppen oder das gezielte Eindringen in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren und Drohnenfabriken, um deren Produktion zu sabotieren. Das BfV wiederum darf nur dann einwirken, wenn „erhebliche Unruhen in großen Teilen der Bevölkerung“ oder schwere Schäden durch fremde Geheimdienste drohen, und selbst dann ausschließlich auf Gegenstände.

Damit die erweiterten Vollmachten nicht ins Leere kontrolliert werden, bündelt der Entwurf die bislang auf mehrere Stellen verteilte Aufsicht bei einer zentralen Behörde: dem Unabhängigen Kontrollrat. Dieser übernimmt die Vorabkontrolle eingriffsintensiver Maßnahmen, die Aufgaben der bisherigen G10-Kommission sowie die nachgelagerte Prüfung der Datenverarbeitung. Weil der Kontrollrat unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium berichtet, soll zugleich die parlamentarische Aufsicht gestärkt werden – ein Balanceakt zwischen mehr Macht und mehr Rechenschaft, dessen praktische Wirkung sich erst noch erweisen muss.

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