Die geplante BAföG-Reform der Bundesregierung ist aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes ein Schritt in die richtige Richtung – aber ein zu zaghafter. Das Bundeskabinett brachte die überfällige Novelle in seiner Sitzung am 12. August 2026 auf den Weg, nachdem sich die Koalition lange über die Finanzierung gestritten hatte. Für Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, kommen die Verbesserungen jedoch zu spät und fallen zu knapp aus.
„Es ist richtig, dass die Bundesregierung das BAföG endlich wieder stärker in den Blick nimmt. Die vorgesehenen Verbesserungen kommen aber zu spät und reichen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten vieler Studierender nicht aus“, erklärt Otto. Grundsätzlich lobt die Kammer die höheren Grundbedarfssätze, die angehobenen Freibeträge und die verbesserte Wohnkostenpauschale. Auch dass der Leistungsnachweis nach vier Semestern wegfällt und Anträge künftig ausschließlich digital gestellt werden, wertet sie als Fortschritt.

Herzstück der Reform ist die schrittweise Angleichung des Grundbedarfs an die Grundsicherung. Vom heutigen Satz von 475 Euro soll der Betrag zunächst auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 klettern und schließlich auf 563 Euro zum Sommersemester 2029. Damit würde das aktuelle Niveau der Grundsicherung erst in einigen Jahren erreicht – für die Arbeitskammer angesichts der hohen Lebenshaltungskosten deutlich zu spät. Eine automatische Kopplung an die Preis- und Lohnentwicklung sieht der Entwurf zudem nicht vor.
Ähnlich verhält es sich mit den Einkommensfreibeträgen, die maßgeblich über die individuelle Förderhöhe entscheiden. Diese sollen erst ab dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Ein sinnvoller Mechanismus, meint die Kammer – der jedoch erheblich früher greifen müsste, um seine Wirkung zu entfalten.
Besonders kritisch sieht die Arbeitskammer den Umgang mit der Wohnkostenpauschale. Ihre Erhöhung von 380 auf 440 Euro war ursprünglich für das kommende Wintersemester geplant, wurde aber wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes auf das Sommersemester 2027 verschoben. Selbst der neue Betrag wirkt knapp bemessen: Bundesweit kostet ein WG-Zimmer im Schnitt bereits 512 Euro. Die Kammer fordert daher, die Pauschale schon zum Wintersemester 2026/27 anzuheben und regelmäßig an die Wohnkosten anzupassen.
Nun liegt der Ball bei Bundestag und Bundesrat. Im parlamentarischen Verfahren müsse der Entwurf nachgebessert werden, verlangt die Arbeitskammer. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2025 belegten, dass das BAföG zu niedrig angesetzt sei und immer weniger Studierende erreiche. Damit die Förderung ihrem Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit gerecht werde, brauche es mutigere Ansätze – etwa ein elternunabhängiges BAföG sowie bessere Fördermöglichkeiten für Teilzeit- und berufsbegleitende Studienmodelle.
„Wer Chancengerechtigkeit im Hochschulbereich ernst meint, muss das BAföG umfassender reformieren. Es muss flexibler werden und die unterschiedlichen Bildungs- und Lebenswege der Studierenden besser berücksichtigen“, so Otto abschließend.





















