Grafik: Verbraucherzentrale Saarland
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Auf Gebäude entfallen knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Die Einsparung in diesem Bereich bietet daher ein enormes Potenzial, die Klimaschutzziele zu verfolgen. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.

Geregelt sind Mindeststandards, wenn energetisch schlechte Bauteile ohnehin verändert oder modernisiert werden, beispielsweise wenn der Putz einer Fassade erneuert oder die Fenster ausgetauscht werden. Soll das Haus nur neu gestrichen werden, greift die EnEV nicht. Doch auch dann ist es sinnvoll, die Malerarbeiten mit einer Dämmung der Fassade zu verknüpfen, wenn ohnehin schon ein Gerüst aufgestellt wird. Bei der Erneuerung von Bestandsbauten gibt es zwei Möglichkeiten, die EnEV-Anforderungen zu erfüllen, erklärt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale.

  • Bei umfassenden Modernisierungen wird ‒ vergleichbar mit einem Neubau ‒ eine energetische Gesamtbilanzierung durchgeführt. Der Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes darf dabei bis zu 87 Prozent höher bleiben als der eines entsprechenden Neubaus.
  • Erfolgen nur einzelne Sanierungen (zum Beispiel Dämmung der Fassade) oder werden lediglich Bauteile erneuert (etwa Austausch der Fenster), gibt die EnEV bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des Bauteils vor. Diese sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale veröffentlicht.

Wer Förderprogramme, etwa der KfW-Bank, in Anspruch nehmen will, tut gut daran, sich vor der Auftragsvergabe die Bedingungen genau anzuschauen. Für Sanierungen von Bestandsimmobilien gibt es die Effizienzhaus-Standards 115, 100, 85, 70 und 55, daneben werden auch einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert. Die Anforderungen an die geförderten Einzelmaßnahmen gehen dabei allerdings teilweise deutlich über die Mindestanforderungen der EnEV hinaus.

Wer über eine energetische Modernisierung nachdenkt, sollte sich rechtzeitig mit einem Experten in Verbindung setzen. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den 19 Büros im Saarland kostenfrei. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-saarland.de. Terminvereinbarung unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) oder in der Beratungsstelle.

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Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–       Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.

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