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Am 11.10.2019 wurde die in Homburg wohnende Geschädigte von einem bislang unbekannten Täter unter mehreren verschiedenen Rufnummern angerufen und ihr wurde ein Glücksspielgewinn in fünfstelliger Höhe mitgeteilt. Vor Erhalt müsse die Geschädigte zuvor aber für den sicheren Transport und die Dienste eines Notars einen Betrag in hoher dreistelliger Höhe in Form der individuellen Codenummern von Internet-Zahlungs-Karten telefonisch an den Täter übermitteln.

Die Geschädigte kaufte daraufhin diese Karten und übermittelte in der Folge auch deren Individualnummern telefonisch an den unbekannten Täter. Durch einen glücklichen Umstand war jedoch beim Kauf die Registrierung der Karten unterblieben, so dass das Geld von dem unbekannten Täter nicht abgebucht werden konnte. Der Kauf konnte nachträglich storniert und das Geld an die Geschädigte zurückerstattet werden. Der Geschädigten ist somit kein Vermögensschaden entstanden.

Die Polizei warnt erneut davor, an die Seriosität dieser Glücksspielgewinnanrufe zu glauben, solche Internet-Zahlungs-Karten zu kaufen und die Codenummern, die von den Tätern völlig anonym zum illegalen Erhalt des Geldwertes der Karten genutzt werden können, an die unbekannten Täter zu übermitteln.

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