Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) Quelle: Saarland.de

Das vom saarländischen Landtag verabschiedete Krebsregistergesetz passt die bestehenden Regelungen an die erfolgte Digitalisierung der Informationserhebung- und Verarbeitung an und erweitert die Möglichkeiten zur Nutzung der Krebsregisterdaten.

Mit der Änderung des Saarländischen Krebsregistergesetzes werden nun zahlreiche Anpassungen der bestehenden Regelungen an die Anforderungen durch digitalisierte Prozesse der Informationsverarbeitung im Krebsregister getroffen und präzisiert. Aber auch die Möglichkeiten zur Nutzung der erhobenen Daten wurden erweitert. Diese inhaltlichen Erweiterungen umfassen, neben den Regelungen zur Nutzung der Daten zur Klärung vermuteter erblicher Tumorerkrankungen, auch die Möglichkeit, dass Krebspatientinnen und -patienten zukünftig selbst Daten zu ihren Tumorerkrankungen, im Sinne einer Datenspende, an das Krebsregister übermitteln können, sowie die Anpassung der Meldeanlässe für die Registrierung von durchgeführten Therapien und Verlaufsereignissen für diejenigen bösartigen Neubildungen der Haut, die eine nicht unerhebliche Sterblichkeit zur Folge haben und bislang noch nicht Bestandteil der klinischen Krebsregistrierung sind. Die Verpflichtung der Träger, sowie Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen im Gesundheitswesen, ist ebenfalls Bestandteil, wie die Durchführung von Meldungen.

„Die Corona-Virus-Pandemie dominiert gegenwärtig alle unsere Lebensbereiche und ist eine Herausforderung, die wir als Gesellschaft zu bestehen haben. Wir alle hoffen sehnlichst, ein Abklingen der Pandemie noch in diesem Jahr zu erleben. All unser Handeln ist darauf ausgerichtet. Doch mit Abnahme von Bedrohungen durch die Corona-Virus-Pandemie werden andere Bedrohungen unserer Gesundheit wieder stärker in unsere Wahrnehmung treten, dazu gehören insbesondere die Tumorerkrankungen. Das neue Gesetz ist ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt in Richtung der Krebsbekämpfung, denn Krebs geht uns alle an“, so Gesundheitsministerin Bachmann.

 

Auch heute erkranken jährlich rund 7.200 Saarländerinnen und Saarländer neu an Krebs, an den Folgen einer Tumorerkrankung sterben jährlich leider immer noch rund 3.200 Frauen und Männer im Saarland. Damit Maßnahmen zur Bekämpfung von Krebserkrankungen geplant, umgesetzt und evaluiert werden können, ist Wissen zu Auswirkungen von Tumorerkrankungen in der Bevölkerung und zur Wirksamkeit der getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen Voraussetzung. Eben solches Wissen stellen die Krebsregister im Rahmen ihres fortlaufenden Monitorings von Tumorerkrankungen, in Form von validen Zahlen zum Krebsgeschehen sowie einer ausführlichen Bewertung dieser Zahlen, zur Verfügung. Während des Ausbaus zum klinisch-epidemiologischen Krebsregister wurden auch Werkzeuge zur elektronischen Übermittlung von Meldungen implementiert und eingeführt.

„Mit den verabschiedeten Regelungen werden neue innovative Möglichkeiten der Mitwirkung von Betroffenen und Nutzung der erhobenen Daten für Betroffene geschaffen. Insgesamt schaffen die Änderungen der Regelungen zur Krebsregistrierung im Saarland die Grundlage dafür, dass der Ausbau der Krebsregistrierung und die Nutzung der Daten für die Krebsbekämpfung im Saarland auch weiterhin zum Nutzen Aller erfolgreich fortgeführt werden können“, betont Bachmann abschließend.

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