Foto: Vincent Sommer

Die verkaufsoffenen Feriensonntage im Zweibrücken Fashion Outlet bleiben bestehen. Ein juristischer Vorstoß, mit dem die Öffnung mehrerer Geschäfte im Outlet an den angekündigten Sonntagen kurzfristig verhindert werden sollte, ist gescheitert. Gleich zwei Instanzen wiesen die entsprechenden Anträge zurück. Das Landgericht lehnte sie vergangenen Freitag ab, die anschließenden sofortigen Beschwerden blieben auch vor dem Oberlandesgericht erfolglos.

Für Center Director Uli Nölkensmeier ist das eine klare Sache. „Wir begrüßen die Entscheidungen der Gerichte. Sie erlauben es uns, die umfangreichen Vorbereitungen für die anstehenden Sonntagsöffnungen im Sinne unserer Markenpartner und Gäste wie geplant fortzuführen“, sagt er. Damit steht fest: An allen zuvor angekündigten Feriensonntagen dieses Sommers öffnet das Outlet seine Türen.

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Hinter dem aktuellen Verfahren steht ein langwieriger Streit. Das Modehaus Jost mit Hauptsitz in Grünstadt hatte über Jahre hinweg juristisch gegen den Betty Barclay Shop im Outlet gekämpft, um dessen Schließung an Sonntagen durchzusetzen. Der Rechtsweg führte über mehrere Etappen, doch die jüngsten Beschlüsse sprechen nun eine deutliche Sprache zugunsten des Standorts.

Das Outlet-Management möchte den Blick trotz der Auseinandersetzung nach vorn richten. „Wir wünschen uns, dass der Blick künftig weniger auf rechtlichen Auseinandersetzungen und stärker auf den großartigen Chancen für unsere Region liegt“, betont Nölkensmeier. Er kritisiert dabei den Handelsverband BTE deutlich: Immer wieder sei versucht worden, den von der Landesregierung eingeführten Bonus in Form der Sonntagsöffnungen während der Schulferien wieder zu kippen – ein Angebot, das sich vor allem an internationale und überregionale Feriengäste richtet.

Statt neuer Klagen wünscht sich das Outlet konstruktive Vorschläge des Verbands. Man wolle aktiv den Dialog mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft suchen, um eine faire und tragfähige Lösung für die Zukunft des Standorts zu finden. Aus Sicht des Betreibers bestätigen die Gerichtsentscheidungen die eigene Rechtsauffassung: Die zugrunde liegende Landesverordnung sei weder von einem Verwaltungsgericht noch von der Landesregierung zurückgenommen worden, sondern bislang lediglich in einem einzigen Wettbewerbsverfahren nicht angewendet worden.

„Entgegen der Ansicht des BTE ist die Verordnung nicht endgültig vom Tisch“, so Nölkensmeier mit Verweis auf eine Pressemeldung des Verbands vom 9. Juni 2026. Bei künftigen Angriffen auf einzelne Geschäfte müsse jeweils gutachterlich belegt werden, dass die Öffnung dem klagenden Händler einen spürbaren Nachteil bringe.

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Die erfolglosen Abmahnungen haben nach Angaben des Outlets Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mehreren tausend Euro verursacht, die von den Antragstellern zu tragen sind. Bereits im April 2024 hätten sich die Verfahrenskosten laut BTE im sechsstelligen Bereich bewegt, sodass ein Spendenaufruf gestartet wurde. Aus Sicht des Betreibers wären diese Mittel besser in die Attraktivität des Standorts geflossen, als den Tourismus in der Region zu schwächen. Immerhin sichere das Outlet als zentrale Säule des lokalen Wirtschaftsstandorts rund 1.300 Arbeitsplätze und werde von zahlreichen regionalen wie überregionalen Besuchern geschätzt.

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