Symbolbild

„Es ist bedauerlich, dass sich die Kommission nicht zu einer deutlicheren Erhöhung im Sinne der Beschäftigten durchringen konnte“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Der Mindestlohn bleibt damit auch in den nächsten Jahren ein Armutslohn. Deutschland wird so weiter einen der größten Niedriglohnbereiche Europas behalten“, so Caspar.

Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes
Quelle: www.arbeitskammer.de

Allein auf Basis der Tariflohnentwicklung müsste der Mindestlohn 2021 auf etwa 9,80 Euro steigen. Die Arbeitskammer hatte die Mindestlohnkommission im Januar 2020 anlässlich ihrer Neuzusammensetzung aufgefordert, die Bedarfe der Menschen bei der Gesamtabwägung in den Mittelpunkt zu stellen: „Steigt der Mindestlohn nur in dem Maße wie bisher weiter, würde er erst im Jahr 2033 ein Niveau von rund 12 Euro erreichen und bliebe damit ein Armutslohn“, erklärt Caspar und fordert „Der Kardinalfehler des viel zu niedrigen Ausgangsniveaus muss endlich behoben werden. Der Arbeitslohn muss zum Leben reichen.“

Die Arbeitskammer begrüßt deshalb die Festlegung der Mindestlohnkommission ab 10,45 € ab 1. Juli 2022  als wichtigen Schritt, wenn auch ein Jahr zu spät. „In den Jahren danach muss dieser Weg konsequent im Sinne der Beschäftigten weiter gegangen werden. Wir fordern einen Anstieg des Mindestlohns auf wenigstens 13 Euro bis zum Jahr 2024, damit es ein armutsfester Mindestlohn werden kann“, sagt Caspar. „Letztlich wird das auch positive Effekte für die gesamte Wirtschaft nach sich ziehen“, so Caspar.

Oskar Lafontaine, MdL
Foto: www.linksfraktion-saarland.de

“Ein Mindestlohn muss Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berufsleben und im Alter vor Armut schützen. Nach den Zahlen der Bundesregierung wären das rund 13 Euro die Stunde. Eine schrittweise Erhöhung auf 9,50 Euro zum 1. Januar nächsten Jahres, 9,60 Euro zum 1. Juli 2021, 9,82 zum 1. Januar 2022 und 10.45 Euro ab Juli 2022, wie es die Mindestlohnkommission vorschlägt, reichen hinten und vorne nicht. Damit wird der Mindestlohn nicht armutsfest und die Steuerzahler müssen weiterhin zehn Milliarden für Aufstocker-Leistungen ausgeben, um die Niedriglöhne auch noch zu subventionieren. Wenn der Bundestag diesem Kommissionsvorschlag folgt, verhöhnt er letztlich auch die vielen Menschen in den schlecht bezahlten Dienstleistungsberufen, die er vor kurzem noch als systemrelevant gefeiert hat.”

Mit diesen Worten reagiert Oskar Lafontaine auf den aktuellen Vorschlag der Mindestlohnkommission. “In über 14 Jahren Kanzlerschaft Merkels haben sich die Herrschaftsstrukturen so verfestigt, dass die 45 reichsten Deutschen so viel besitzen, wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung, und immer mehr Arbeitnehmer und Rentner abgehängt werden. Krankenschwestern und Pfleger erhalten in Luxemburg rund 94.000 Euro im Jahr (Stand 2017), weit mehr als doppelt so viel wie eine erfahrene Pflegefachkraft bei uns nach zehn Jahren. Ein Durchschnitts-Rentner in Österreich erhält 800 Euro im Monat mehr als bei uns. Die neoliberale Politik von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen in den letzten Jahren hat Deutschland zu einem Land der Niedriglöhner und Armutsrentner gemacht.”

Hintergrund: Der Mindestlohn war von Beginn an mit 8,50 Euro im Jahr 2015 und den folgenden Anpassungen zu niedrig angesetzt. Die Arbeitskammer spricht sich daher für eine deutlich schnellere Anhebung des Mindestlohns in kurzen Schritten aus.  Allgemein wird für die Höhe des Mindestlohns ein Niveau von 60 Prozent des Medianlohns eines Landes als Richtgröße empfohlen. Diese wird als Grenze angesehen, um Einkommen existenzsichernd zu gestalten, so dass Bezieher (bei Vollzeit) keine zusätzlichen staatlichen Transferleistungen benötigen und im Alter nicht in Gefahr geraten, in Altersarmut abzurutschen. Die EU-Staaten erreichen im Durchschnitt ein Niveau von knapp 51 Prozent, Deutschland liegt mit knapp 46 Prozent deutlich darunter mit zudem tendenziell rückläufiger Relation. Um nach 45 Arbeitsjahren bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden nur mit der gesetzlichen Nettorente eine Altersversorgung oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen, wäre laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich gewesen.

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