Symbolbild

Drei Gesetzentwürfe, die über die Zukunft der deutschen Energieversorgung mitentscheiden, befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung der Bundesregierung – und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt auf Tempo. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, hat sich am 22. April 2026 zu den Entwürfen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des sogenannten Netzpakets positioniert. Ihr Fazit: Die Richtung stimmt in weiten Teilen, doch an entscheidenden Stellen fehlen Klarheit und Geschwindigkeit.

Beim StromVKG, das aus der früheren Kraftwerksstrategie hervorgegangen ist, sieht der BDEW ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Für Zeiten ohne Wind und Sonne – sogenannte Dunkelflauten – brauche das Land flexibel regelbare Gaskraftwerke, die langfristig mit klimaneutralem Wasserstoff laufen sollen, ergänzt durch Großbatteriespeicher, Sektorkopplung und steuerbare Verbrauchsflexibilitäten. Die ersten beiden Ausschreibungsrunden seien so zugeschnitten, dass neue wasserstofffähige Gaskraftwerke oder vergleichbare Anlagen zum Zuge kämen. „Jetzt muss das Gesetz zügig in die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren“, forderte Andreae. „Ohne Verabschiedung gibt es keine beihilferechtliche Genehmigung und keine Ausschreibungen – und damit keine Investitionssicherheit.“ Weil der Bau neuer Gaskraftwerke lange Realisierungszeiten erfordere, müssten die Ausschreibungen noch in diesem Jahr starten.

Parallel dazu begrüßt der Verband, dass für 2027 und 2029 technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen, Batteriespeicher sowie flexible Lasten vorgesehen sind, die den Gesamtbedarf an steuerbarer Leistung für 2031 adressieren. Kritisch bewertet der BDEW allerdings, dass die Kriterien für den Umstieg auf Wasserstoff erst nach den ersten beiden Ausschreibungsrunden veröffentlicht werden sollen. Das verzögere den Neustart eines Wasserstoffmarktes in Deutschland erheblich. „Wir brauchen klare Signale für den Hochlauf des Wasserstoffs – das Kernnetz allein wird es nicht richten. Wir brauchen ein Wasserstoffgesetz“, betonte Andreae. Zudem müssten zeitnah konkrete Zahlen für Sicherheitszahlungen, Pönalen, Deratingfaktoren und Höchstwerte innerhalb der Ausschreibungen vorliegen, damit Unternehmen Investitionsentscheidungen treffen könnten.

Beim EEG bewertet der BDEW die Beibehaltung der Ausbauziele sowie die fortgesetzten Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Jahren 2029 bis 2032 als klare positive Signale. „Jedes Windrad, jede weitere Erneuerbare Erzeugungsanlage macht uns unabhängiger von fossilen Importen“, so Andreae. Dass kleinere Aufdach-Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt künftig keine Förderung mehr für die Überschusseinspeisung erhalten sollen, hält der Verband für vertretbar – diese Anlagen seien dank Batteriespeichern und hohem Eigenverbrauchsanteil auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich. Anpassungsbedarf sieht der BDEW hingegen bei der verpflichtenden Direktvermarktung: Die nötigen Prozesse seien zum Teil noch nicht ausreichend digitalisiert und standardisiert. Für Anlagen zwischen sieben und 25 Kilowatt solle die Pflicht daher erst ab 2030 greifen, für kleinere Anlagen unter sieben Kilowatt gar nicht. „Niemand hat etwas davon, wenn gesetzliche Vorgaben in der Praxis nicht umgesetzt werden können“, warnte die BDEW-Chefin. Die geplante dynamische Übererlösabschöpfung lehnt der Verband ab – sie sei zu komplex und verursache hohen administrativen Aufwand. Einfacher und effizienter wäre es, die Marktprämie künftig auch negativ werden zu lassen.

Mit Blick auf das Netzpaket hält der BDEW eine Modernisierung des Netzanschlussregimes für überfällig. Erneuerbare Energien, Industrie, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Speicher und Wärmepumpen – sie alle drängen ans Stromnetz. Bestehende Kapazitäten müssten flexibler genutzt, neue Regeln für den Netzanschluss rechtssicher gestaltet werden. Gerade in Netzengpassgebieten brauche es mehr Transparenz sowie deutlich einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren. Andreae forderte deshalb zusätzlich zum Netzpaket ein Beschleunigungspaket für den Netzausbau, das bei Planung und Genehmigung ansetzt. „Eine Dauer von zehn Jahren für Netzausbau kann nicht unser Anspruch sein“, stellte sie klar. Im Sinne der Gesamteffizienz sollten Anlagen möglichst dort errichtet werden, wo das Netz die Kapazität biete – wobei sowohl für Erzeuger als auch für Netzbetreiber wirtschaftliche Planbarkeit gewährleistet sein müsse. Kritisch geprüft werden müsse zudem, wann ein Netz als kapazitätslimitiert gelte und welche Konsequenzen sich daraus für alle Beteiligten ergäben. Dabei sei etwa die Standortgebundenheit von Technologien wie Windenergie an Land zwingend zu berücksichtigen.

Unterm Strich zeichnet der BDEW das Bild einer Energiewende, die an einem kritischen Punkt steht: Die Gesetzentwürfe liefern aus Sicht des Verbands die richtige Grundrichtung, doch ohne rasche parlamentarische Umsetzung, klare Rahmenbedingungen für Wasserstoff und ein spürbares Tempo beim Netzausbau drohen Investitionen auszubleiben. Die kommenden Wochen der Ressortabstimmung und Verbändeanhörung werden zeigen, ob die Bundesregierung den eigenen Zeitdruck ernst genug nimmt.

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