Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind am 25. bzw. 26.2.2021 Anträge des Möbeleinrichtungshauses Möbel Martin und der Media Markt GmbH auf Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) gestellt worden.

Die Antragstellerinnen wehren sich gegen die Schließung ihrer Filialen und verweisen unter anderem auf umfangreiche Hygienevorkehrungen in ihren Einzelhandelsgeschäften.

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