Die Ampel-Koalition hat ein drittes Entlastungspaket in Höhe von mehr als 65 Milliarden Euro beschlossen. Die Arbeitskammer begrüßt das Paket als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, um die Belastungen der Menschen zu verringern, sieht aber auch bei diesem dritten Maßnahmenkatalog einige Defizite.

„Endlich hat sich die Bundesregierung zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen entschlossen. Allerdings deutet die Ausformulierung des Vorschlags nicht auf notwendige schnelle Maßnahmen hin. Ein Diskutieren auf europäischer Ebene ist sicher notwendig, aber ein damit verbundenes Zuwarten kaum der Situation angemessen. Inzwischen haben verschiedene EU-Länder wie Spanien und Italien entsprechende Pläne für eine Zufallsgewinn-Besteuerung in Angriff genommen oder bereits verabschiedet Die Arbeitskammer plädiert weiterhin für eine Abgabe auf den Umsatz eines Energieunternehmens, wie es beispielsweise in Italien bereits praktiziert wird“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.

Ebenfalls begrüßt die Arbeitskammer, dass jetzt auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende zumindest eine einmalige Energiekostenpauschale von 300 Euro beziehungsweise 200 Euro zum 1. Dezember erhalten sollen. „Die Einmalzahlungen sind in jedem Fall eine längst überfällige Nachbesserung zum Entlastungspaket II. Auch die geplante Strompreisbremse für den Basisverbrauch ist ein guter Ansatz, der allerdings weiterer Nachschärfung bedarf. Denn unklar ist, wer wieviel des Stromverbrauchs als Basisverbrauch festlegen wird und wie die Strompreisbremse praktisch umgesetzt werden soll. Auch was die Preisdämpfung im Wärmebereich betrifft, wird es nicht weiterhelfen, eine Expertenkommission einzusetzen. Auch hier müsste ein konkretes Operationalisierungskonzept bereits ausgearbeitet sein.

Die Einführung des Bürgergelds ist überfällig und richtig, es gibt aber auch hier noch Luft nach oben: „Die Einführung und die damit verbundene Erhöhung der Transferleistung zum 1. Januar 2023 kommt für Beziehende von Arbeitslosengeld II, die aktuell besonders unter den steigenden Preisen leiden, erst spät und auch die Höhe des zukünftigen Bürgergeldes dürfte nicht ausreichen, um die enormen Mehrkosten für Energie auszugleichen“, betont Otto. Positiv bewertet die Arbeitskammer die Ausweitung des Wohngeldes sowie die Einführung einer dauerhaften Klima- und Heizkostenkomponente. Unklar bleibt in diesem Zusammenhang allerdings, ob dies auch entsprechend bei den Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II, respektive Bürgergeld gilt.

Die Anpassung des Energierechts, um Strom- und Gassperren zu verhindern, ist eine wesentliche Maßnahme im Rahmen des Entlastungspakets. Es ist davon auszugehen, dass trotz der vorgesehenen Maßnahmen im kommenden Winter nicht nur ohnehin von Armut bedrohte Haushalte, sondern bis in die Mittelschicht reichende Einkommensbezieher Probleme haben werden, ihre Energiekosten zu bezahlen.

Weiterhin mahnt Thomas Otto, dass die Inflation und Energiekrise die ohnehin ausgeprägte soziale Schieflage im Bildungssystem nochmals verschärfen könnte, wenn nicht gezielt gegengesteuert wird: „Nach über zwei Jahren Pandemie schlägt nun zusätzlich die Inflation und die Energiekrise auch in die Haushaltskonten der öffentlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ein. Zu dem dramatischen Fachkräftemangel kommen nun exorbitant steigende Sachkosten bei Energie, Materialien und Lebensmitteln“, so Otto. Dies betrifft Familien insofern, als die Aufwendungen für Verpflegungspauschalen steigen, Schulhefte und Zeichenblöcke plötzlich 14 Prozent teurer sind als im Jahr zuvor. „Zusammen mit Preissteigerungen in anderen Bereichen wird auch die Erhöhung des Kindergeldes dies bei vielen Familien nicht auffangen können“, so Otto.

„Die Bereinigung der Kalten Progression ist seit Jahrzehnten ein finanzwissenschaftlich diskutiertes Problem. Deren Abbau entlastet auch die mittleren Einkommen. Als Signal in der Krise wäre aber entscheidend, mit dem Instrument der Direktzahlungen die unteren Einkommensbezieher von den krisenbedingten Mehrausgaben stärker zu entlasten. Auch eine Verschiebung des Grundfreibetrages wäre in diesem Sinne förderlich.“ Kritisch sieht die Arbeitskammer die weitere Anhebung der Höchstgrenze für Beschäftigte im Übergangsbereich (Midi-Jobs) auf 2.000 Euro, denn damit werden prekäre zu Ungunsten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse am unteren Rand der Einkommensverteilung begünstigt.

Die grundsätzliche Nachfolge des 9-Euro-Tickets wird auf großen Druck der Öffentlichkeit angestrebt. Die im Entlastungspakte formulierten Ziele inkl. der sicherlich umfassenden Abstimmungen zwischen Bund und Länder dürfen die Einführung eines einfachen und günstigen Tickets zum Jahreswechsel nicht aufhalten.

Die Verlängerung der Kurzarbeit sowie die Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie sind zu begrüßen, da damit Beschäftigung gesichert werden kann.

Die freien sowie kommunalen Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die höheren Strom- und Energiepreise ihrer Einrichtungen zunehmend unter Druck geraten. Gerade kleine Vereine und freie Träger könnten durch die Mehrkosten in ihrer Existenz bedroht werden. „Diese Steigerungen müssen in den landesseitigen Zuwendungen und Pauschalen zu den angemessenen Sachkosten sowie durch Bundesförderung für die Kinder- und Jugendhilfe sowie den Bildungsbereich unbedingt berücksichtigt werden“, so der Appell von Otto.

Zu begrüßen ist, dass auch der Kulturbereich im Paket bedacht wurde. Die Verbleibende Milliarde aus den Unterstützungsfonds der Coronapandemie wird nun in der aktuellen Situation freigegeben. Wichtig ist hierbei, dass diese Hilfen in allen Bereichen der Kultur ankommen, von der öffentlichen Einrichtung über Kulturvereine bis zu Soloselbstständigen. Absprachen mit den verschiedenen Bereichen sind dabei notwendig.

Quelle: Arbeitskammer des Saarlandes

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