Es ist eine Auszeichnung, die es fast nirgendwo mehr gibt: Justizministerin Petra Berg hat drei saarländische Rechtsanwälte zu „Justizräten“ ernannt. Die Anwälte Abegg, Dr. Gessner und Jaeger erhielten den Ehrentitel für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement in der anwaltlichen Selbstverwaltung und für die Rechtspflege im Saarland.
„Was diese drei Rechtsanwälte auszeichnet, ist ihr Wille, Verantwortung für den eigenen Berufsstand zu übernehmen – über viele Jahre hinweg, mit großem persönlichem Einsatz und ohne dass dies je selbstverständlich gewesen wäre“, betonte Berg bei der Feierstunde. Gerade die Selbstverwaltung der Anwaltschaft, so die Ministerin, lebe von Menschen, die sich neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit einbringen. Mit dem Titel spreche die Landesregierung dafür ausdrücklich Dank aus.

Die Lebensläufe der drei Geehrten zeigen, wie viel ehrenamtliche Arbeit hinter der Würdigung steckt. Rechtsanwalt Abegg war zunächst ab 1995 in Schleswig-Holstein tätig, bevor er 2001 im Saarland zugelassen wurde. Seit 2010 gehört er dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer an, seit 2024 als Schatzmeister. Zudem engagiert er sich in mehreren Fachausschüssen und ist seit 2022 stellvertretender Vorsitzender im Landesverband der Freien Berufe.
Dr. Gessner erhielt seine Zulassung im November 1995 und wirkt seit 2002 im Kammervorstand mit, seit 2024 als Vizepräsident. Als Gebührenreferent vertritt er die Kammer bei den jährlichen Fachtagungen und leitet inzwischen die Gebührenabteilung. Über Jahre war er außerdem im Landesprüfungsamt für Juristen aktiv und ist seit 2006 ordentliches Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks.
Rechtsanwalt Jaeger, seit 1996 zugelassen, prägt vor allem den Saarländischen Anwaltverein: Seit Oktober 2003 steht er ihm als Präsident vor. Hinzu kommt seine langjährige Arbeit im Fachausschuss „Bau- und Architektenrecht“. Von 2019 bis 2023 leitete er die Landesverbandskonferenz und gehörte dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins an. Im Oktober 2025 wurde er zum stellvertretenden Mitglied des saarländischen Verfassungsgerichtshofs berufen.
Berg erinnerte zugleich daran, dass in diesem Jahr auch Rechtsanwältin Maaß den Ehrentitel erhält. Sie konnte an der Feierstunde jedoch nicht teilnehmen.
Bemerkenswert ist die Auszeichnung nicht zuletzt wegen ihrer Seltenheit. Der Titel „Justizrat“ wird bereits seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vergeben, um verdiente Mitglieder der Anwaltschaft zu ehren. Abgesehen von Rheinland-Pfalz nutzt ihn heute kein anderes Bundesland mehr – nur das Saarland hat an dieser besonderen Form der Anerkennung festgehalten. Nach der saarländischen Titelverordnung steht er für „besondere Verdienste um das Saarland und für seine Bürgerinnen und Bürger“.






















