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Es ist soweit: Am heutigen Dienstag hat der Saarpfalz-Kreis zum dritten Mal in Folge einen Inzidenzwert von 100 überschritten. Damit gilt ab Donnerstag die sogenannte “Notbremse”, die letzte Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen wurde. Welche Maßnahmen dann gelten, haben wir hier für euch aufgelistet.

113, 111 und heute noch einmal 113 – diese drei Zahlen sorgen dafür, dass im Saarpfalz-Kreis ab Donnerstag deutlich verschärfte Corona-Regeln greifen. Es sind die Inzidenzwerte, die das Robert-Koch-Institut in den vergangenen drei Tagen ermittelt hat. Drei Tage hintereinander eine Inzidenz von über 100 bedeutet laut Infektionsschutzgesetz, dass die sogenannte “Notbremse” greift.

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Die folgenden Regelungen gelten somit ab Donnerstag:

– Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt und höchstens eine weitere, nicht dem Haushalt angehörige Person begrenzt.

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– Im Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Drogerie, etc.) ist die Kundenzahl an die Größe des Geschäfts anzupassen. Die Testpflicht gilt im Saarland, verschärfend zur Bundesregelung, weiterhin ebenfalls für Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.

– Für den übrigen Einzelhandel gilt Terminshopping mit einem negativen Testergebnis. Ab einer Inzidenz von 150 sind diese Geschäfte zu schließen.

– Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Hiervon ausgenommen sind bis 24:00 Uhr Personen, die alleine Sport treiben.

– Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Kundschaft und das Personal eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für Friseure und Fußpflege, wobei hier zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests notwendig ist.

– Der Betrieb von Gaststätten und Restaurants ist untersagt. Lieferdienste und der sogenannte Fensterverkauf (letzteres nur bis 22 Uhr) bleiben allerdings weiterhin möglich.

– Institutionen und Einrichtungen zur Freizeit- und Kulturgestaltung müssen ebenfalls schließen.

– Individualsport ist nur noch allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt möglich.Kontaktloser Gruppensport im Freien ist für fünf Kinder bis 14 Jahre gestattet.

– Zur Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen sind zwei Testungen pro Woche verpflichtend und der Schulbetrieb findet als Wechselunterricht statt. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist am übernächsten Tag der Präsenzunterricht untersagt und stattdessen findet der Unterricht in Form von Homeschooling statt.

 

 

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