Kameras allein reichen der saarländischen CDU nicht mehr. Die Landtagsfraktion der Christdemokraten fordert, die Videoüberwachung im Saarland technisch aufzurüsten und moderne Auswertungsverfahren stärker für die Polizeiarbeit nutzbar zu machen. Der Anlass: Der Landtag berät derzeit über eine Novelle des Polizeirechts – und genau in diesem Verfahren will die CDU die intelligente Analyse von Videobildern zum Thema machen.
„Videoüberwachung kann an den richtigen Stellen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit leisten“, erklärt Sebastian Schorr, der für die Fraktion im Innenausschuss des Landtages sitzt. Die bestehenden Möglichkeiten wolle man konsequent ausschöpfen und zugleich prüfen, wo mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage weitere Schritte sinnvoll seien.
Schon heute erlaubt das saarländische Polizeirecht die Überwachung an Kriminalitätsschwerpunkten oder in besonderen Gefahrenlagen. Für Schorr gehört zu einer verantwortungsvollen Praxis allerdings, regelmäßig zu überprüfen, ob die festgelegten Einsatzbereiche noch zur tatsächlichen Lage passen. Der aktuelle Gesetzentwurf bringe bei der Videotechnik bereits Verbesserungen. Was jedoch fehle, seien weitergehende Werkzeuge zur automatisierten Auswertung der aufgenommenen Bilder.
Als Vorbild verweist der Innenpolitiker auf andere Bundesländer. Bayern etwa ermögliche bei bestimmten Überwachungsmaßnahmen die automatisierte Erkennung von Gegenstandsmustern. Vereinfacht bedeutet das: Die Technik durchsucht Videobilder selbstständig nach bestimmten Objekten und meldet der Polizei, wenn sie fündig wird. Solche Verfahren, so die Argumentation der CDU, könnten Beamte spürbar entlasten und Gefahren früher sichtbar machen.
Auch die umstrittene Gesichtserkennung will die Fraktion nicht aus der Debatte heraushalten. Schorr betont dabei ausdrücklich, dass es nicht um eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung der Bevölkerung gehe. Die eigentliche Frage laute vielmehr, ob solche Technik unter klaren und hohen rechtlichen Voraussetzungen bei der gezielten Fahndung nach einzelnen Personen zum Einsatz kommen dürfe.
Rückendeckung sieht die CDU aus der Polizei selbst. Seit längerem forderten Gewerkschaften, moderne Videotechnik und künstliche Intelligenz stärker in die tägliche Arbeit einzubinden. Das zeige, dass die Diskussion längst in der polizeilichen Praxis angekommen sei, so Schorr.
Für die Fraktion steht am Ende ein klarer Grundsatz: Moderne Videoüberwachung dürfe nicht bei der bloßen Aufzeichnung stehen bleiben. Eine lückenlose Kontrolle aller Bürgerinnen und Bürger lehne man ab – doch dort, wo Technik der Polizei helfe, Gefahren schneller zu erkennen und nach gesuchten Personen zu fahnden, wolle man sie entschlossen nutzen. Genau dafür strebt die CDU im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen rechtssicheren Rahmen an.




















