Symbolbild Foto: Bundesrat / Frank Bräuer

In seiner heutigen Plenarsitzung stimmte der Bundesrat mit den Stimmen des Saarlandes der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu. Die Verordnung sieht für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können, Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten der Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz vor.

Dazu Ministerpräsident Tobias Hans: „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Verordnung in intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern schnell auf den Weg zu bringen, sodass wir gemeinsam einige Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte und Genese schnellstmöglich zurücknehmen können.” Zur Bekämpfung der Pandemie habe man umfassende Schutzmaßnahmen ergreifen müssen und damit die Grundrechte der Bevölkerung in erheblichem Maße und binnen kurzer Zeit eingeschränkt. Daher sei es ebenso folgerichtig, die Einschränkungen schnellstmöglich wieder zurückzunehmen für diejenigen Mitbürger:innen, bei denen es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen möglich sei, so Hans.

“Mit dem heutigen Beschluss gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zurück in die Normalität. Mit den enormen Fortschritten in der Impfstrategie kommen wir der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie von Tag zu Tag näher. Sobald wir ein stabiles Infektionsgeschehen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 erreicht haben, können wir zudem im Saarland-Modell weitere Öffnungsschritte gehen. Es freut mich, dass das Saarland-Modell mittlerweile von zahlreichen Ländern adaptiert wurde und ebenso, den besonders von der Pandemie gebeutelten Branchen, eine Perspektive geben.“

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