Deutschland hat ab sofort eine zentrale Adresse für alle Fragen rund um den europäischen Data Act: Die Bundesnetzagentur übernimmt mit dem Inkrafttreten des Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) die Rolle der zuständigen Aufsichtsbehörde. Damit rückt die Bonner Behörde in eine Schlüsselposition für die wirtschaftspolitisch umkämpfte Frage, wie Daten künftig zwischen Unternehmen, Verbrauchern und staatlichen Stellen fließen dürfen.
Behördenpräsident Klaus Müller verbindet mit der neuen Aufgabe ein klares Versprechen an die Wirtschaft. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Möglichkeiten des Datenaustauschs stärker genutzt werden“, erklärt er. Besonders junge Unternehmen und der Mittelstand sollen profitieren, wenn der Zugang zu industriellen und privaten Datensätzen leichter wird. Gleichzeitig betont Müller, dass sensible Informationen wie Geschäftsgeheimnisse weiterhin geschützt bleiben müssten.
Mit dem neuen Mandat wächst der Aufgabenkatalog der Behörde spürbar. Sie koordiniert die nationale Umsetzung, stimmt sich mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ab und arbeitet auf europäischer Ebene mit der EU-Kommission sowie dem Europäischen Dateninnovationsrat zusammen. Ziel ist eine möglichst einheitliche Auslegung der Vorgaben in allen Mitgliedstaaten – ein heikles Unterfangen angesichts unterschiedlicher nationaler Datenkulturen.
Dazu kommt ein technisch-regulatorisches Pflichtenheft: Die Bundesnetzagentur lässt Streitbeilegungsstellen zu, beobachtet Marktentwicklungen, beteiligt sich an Normungsprozessen für interoperable Datenformate und kontrolliert die neuen Regeln, die einen Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern sollen. Gerade dieser Punkt gilt als wirtschaftspolitisch zentral, weil viele europäische Unternehmen bislang stark an einzelne Hyperscaler gebunden sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Datenkompetenz. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser verstehen, welche Rechte ihnen der Data Act eröffnet – etwa bei vernetzten Fahrzeugen, smarten Haushaltsgeräten oder Industriemaschinen. Bereits im September 2025 hatte die Behörde ein umfangreiches Informationsangebot online gestellt, das nun aktualisiert und erweitert wurde. Eine erste Online-Informationsveranstaltung ist für den 15. Juli 2026 angekündigt.
Der Data Act selbst gilt seit dem 12. September 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten und bildet eine der zentralen Säulen der europäischen Datenstrategie. Er soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für Zugang und Nutzung von Daten schaffen und erfasst praktisch alle Branchen, von der Automobilindustrie über den Maschinenbau und die Landwirtschaft bis hin zum Gesundheitssektor. Geregelt wird auch, wann staatliche Stellen in außergewöhnlichen Lagen wie öffentlichen Notständen auf Datenbestände zugreifen dürfen.
Für Berlin und Brüssel ist die Botschaft eindeutig: Europa will einen eigenständigen Datenmarkt etablieren, der Innovationen anstößt und neue Geschäftsmodelle ermöglicht, ohne den Schutz von Verbrauchern und Betriebsinterna aufzugeben. Die Bundesnetzagentur wird in den kommenden Monaten zeigen müssen, wie tragfähig diese Balance in der Praxis ist – und ob aus dem juristischen Rahmenwerk tatsächlich ein lebendiger europäischer Datenraum entsteht.



















