Symbolbild

Wer mit dem Zug quer durch Deutschland fährt, könnte künftig zwischen mehr Anbietern wählen. Die Bundesnetzagentur hat einen Beschlussentwurf vorgelegt, der neuen Bahnunternehmen den Sprung in den Fernverkehr deutlich erleichtern soll. Dem Eisenbahninfrastrukturbeirat liegt das Papier seit heute zur Anhörung vor.

„Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise“, sagt Klaus Müller, Präsident der Behörde. Sein Argument zielt auf ein altbekanntes Hindernis: Wer wie Italo oder FlixTrain Millionen in neue Züge stecke, brauche verlässliche Aussichten darauf, auch tatsächlich auf die Schiene zu kommen. Genau diese Sicherheit habe bislang gefehlt.

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Den Kern der geplanten Regelung bildet eine sogenannte Wettbewerberklausel. Auf besonders stark ausgelasteten Streckenabschnitten, für die eine maximale Kapazität ausgewiesen ist, soll die DB InfraGO AG künftig nicht mehr als 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen an ein einziges Unternehmen vergeben dürfen. Den exakten Prozentwert legt die Infrastrukturtochter der Bahn selbst fest. Praktisch heißt das: An stark frequentierten Knoten wie München oder Frankfurt muss mindestens ein Konkurrent der DB Fernverkehr AG tatsächlich zum Zuge kommen.

Die Klausel greift jedoch nur unter klaren Bedingungen. Sie gilt ausschließlich für vertaktete Verkehre, bei denen eine Verbindung mindestens viermal täglich im Zweistundenabstand zur selben Minute angeboten wird. Und sie wird nur dann relevant, wenn mehr Trassen nachgefragt werden, als überhaupt verfügbar sind. Auf Strecken ohne festgelegte Kapazitätsobergrenze bleibt alles beim Alten, denn hier fehlt der Bundesnetzagentur schlicht die gesetzliche Handhabe.

Geschützt bleiben nach den Plänen Nahverkehr und Güterverkehr. Die neue Quote dient allein dazu, Konflikte zwischen den Anbietern des Fernverkehrs zu lösen. Zusätzlich soll die DB InfraGO AG verpflichtet werden, Wettbewerbern in Bahnhöfen geeignete Flächen für personenbedienten Fahrkartenverkauf und Lounges bereitzustellen, vergeben nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien. Davon profitieren vor allem jene Anbieter, die für Reisende bislang kaum sichtbar sind.

Ausgelöst hat das Verfahren eine Beschwerde des italienischen Unternehmens Italo. Der Anbieter will ab April 2028 mit einer Investition von rund 3,6 Milliarden Euro eigenwirtschaftliche Fernverbindungen in Deutschland aufnehmen. Geplant sind die Strecke München – Köln – Dortmund im Stundentakt sowie München – Berlin im Zweistundentakt, insgesamt 56 meist tägliche Zugfahrten. Italo kritisiert, dass die DB InfraGO AG bislang keine Rahmenverträge anbiete, die Hochgeschwindigkeitsverkehren genug Planungssicherheit verschaffen.

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Für Abstellgleise und Ticketautomaten sieht die Behörde dagegen keinen Handlungsbedarf, hier hält sie die bestehenden Regeln für ausreichend. Wie es weitergeht, steht bereits fest: Zwei Wochen sind für die Anhörung des Beirats vorgesehen, parallel werden Bundeskartellamt und Monopolkommission gehört. Erst danach fällt die finale Entscheidung.

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