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Wie viel Rendite dürfen Gasnetzbetreiber künftig auf ihr eingesetztes Kapital erwarten? Auf diese Frage hat die Bundesnetzagentur nun eine erste Antwort vorgelegt. Die Behörde veröffentlichte einen Festlegungsentwurf, der die pauschale Verzinsung des Kapitals im Erdgasbereich neu regelt – und damit einen entscheidenden Rahmen für Milliardeninvestitionen setzt.

Im Zentrum steht die sogenannte WACC-Rate, ein Fachbegriff aus der Finanzwelt, der die durchschnittlichen Kapitalkosten beschreibt. Sie legt fest, wie das betriebsnotwendige Vermögen der Netzbetreiber verzinst wird. Für Verbraucher ist das keineswegs nebensächlich, denn diese Verzinsung fließt am Ende in die Netzentgelte ein – und damit in die Gasrechnung.

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„Unser Ziel ist es, eine angemessene Verzinsung festzulegen, damit Investitionen in die Gasnetze finanzierbar und für Kapitalgeber attraktiv bleiben“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Gleichzeitig gehe es darum, „die Verbraucher vor überhöhten Entgelten zu schützen“. Es ist ein Balanceakt zwischen zwei Interessen, die sich nicht immer leicht vereinbaren lassen.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass ab der fünften Regulierungsperiode, die für den Gasbereich die Jahre 2028 bis 2032 umfasst, pauschal von einer Finanzierung aus 40 Prozent Eigen- und 60 Prozent Fremdkapital ausgegangen wird. Der Eigenkapitalzinssatz vor Steuern soll bei 5,76 Prozent liegen, der Fremdkapitalzinssatz bei 2,43 Prozent. Daraus ergibt sich eine WACC-Rate von 3,76 Prozent.

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Auf den ersten Blick wirkt der Eigenkapitalzinssatz höher als der aktuelle Wert von 5,07 Prozent. Doch der Vergleich täuscht. Verantwortlich für die Differenz ist eine Änderung im Körperschaftsteuergesetz: Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt von heute 15 auf schließlich 10 Prozent. Weil die Netzbetreiber dann weniger Steuern zahlen, muss auch der Zinssatz vor Steuern entsprechend niedriger angesetzt werden.

Die Behörde hat ihre Methodik zudem an mehreren Stellen überarbeitet. So wurde der Betrachtungszeitraum für den risikofreien Zins auf fünf Jahre verkürzt, um die Zinswende des Jahres 2022 angemessen abzubilden. Wegen der stark schwankenden Beta-Werte im Jahr 2025 setzt die Bundesnetzagentur bewusst auf Drei- und Fünfjahresschnitte und legt damit den Fokus auf Stabilität. Bei der Marktrisikoprämie erweiterte sie die Analysebasis, indem mehrere Portfolien einbezogen wurden.

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Wichtig ist die Abgrenzung: Der Entwurf betrifft ausschließlich die Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber. Wasserstoffnetzbetreiber sowie die Betreiber von Übertragungs- und Stromverteilernetzen fallen nicht darunter. Für diese wird die Behörde die Verzinsungssätze in eigenständigen Verfahren im Jahr 2027 festlegen.

Bis zum 14. September haben Betroffene und Interessierte Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und Stellungnahmen einzureichen. Die endgültige Festlegung zum WACC Gas soll dann Ende 2026 erlassen werden. Alle Unterlagen und ergänzende Erläuterungen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.

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