a row of chairs
Symbolbild Foto: Jonas Augustin
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Fast vier Jahrzehnte lang bewegte sich das saarländische Förderschulwesen auf einer rechtlichen Grundlage, die längst nicht mehr zur Realität in den Klassenzimmern passte. Das ändert sich nun grundlegend: Seit dem 1. August 2026 gilt im Saarland erstmals eine einheitliche Förderschulverordnung, die den sonderpädagogischen Bereich auf ein modernes Fundament stellt.

Für Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot ist das mehr als eine formale Neuregelung. „Mit dem Inkrafttreten der neuen Förderschulverordnung setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der sonderpädagogischen Förderung im Saarland“, erklärt sie. Nach nahezu 40 Jahren verfüge das Land damit über eine „moderne, einheitliche und zukunftsfähige rechtliche Grundlage“.

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Der Kern der Reform liegt in mehr Beweglichkeit. Die Verordnung erlaubt es den Schulen, flexibler auf die Bedürfnisse einzelner Kinder einzugehen, statt sie in starre Schemata zu pressen. Individuelle Förderung rückt in den Mittelpunkt, Übergänge zwischen verschiedenen Bildungswegen sollen einfacher werden. Zugleich versteht das Land seine Förderschulen künftig als wohnortnahe Lern- und Lebensorte, die sich als spezialisierte Einrichtungen weiterentwickeln.

Hintergrund der Neuordnung ist eine Entwicklung, die weit über das Saarland hinausreicht. Bundesweit besuchen mehr Kinder und Jugendliche Förderschulen, und die Unterstützungsbedarfe werden komplexer und vielschichtiger. „Denn jedes Kind hat das Recht auf die Unterstützung, die es braucht, um seine Potenziale zu entfalten und seinen eigenen Weg selbstbestimmt gehen zu können“, betont die Ministerin. Genau diesen Anspruch soll der neue Rahmen einlösen.

Entstanden ist die Verordnung nicht am grünen Tisch. Ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren ging der endgültigen Fassung voraus. Verbände, Schulträger und Fachorganisationen brachten ihre Erfahrungen ein, ebenso Eltern-, Schüler- und Personalvertretungen. Ihre Anregungen und Hinweise flossen in den Text ein, der nun die Praxis prägen wird.

Mit dem Stichtag 1. August 2026 beginnt für die saarländischen Förderschulen die eigentliche Arbeit. Das Ministerium für Bildung und Kultur will die Umsetzung eng begleiten und stellt dafür Fortbildungs- und Unterstützungsangebote bereit. So sollen die Schulen die neuen Regelungen nicht nur kennen, sondern erfolgreich in ihren Alltag übertragen können.

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