Die Bundesnetzagentur nimmt einen Schwergewichtler der Spielebranche ins Visier: Der bei der Behörde angesiedelte Digital Services Coordinator (DSC) hat förmliche Ermittlungen gegen die Gaming-Plattform Steam eingeleitet. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, das Unternehmen könnte gegen Vorgaben des europäischen Digital Services Act (DSA) verstoßen haben – konkret im Umgang mit dem umstrittenen Spiel „Plantation Simulator“.
Auslöser des Verfahrens ist die Frage, wie Steam mit Beschwerden über das Spiel umgegangen ist. Der DSA verpflichtet große Plattformen dazu, ein leicht zugängliches Meldesystem für möglicherweise rechtswidrige Inhalte bereitzustellen und eingehende Hinweise zügig sowie sorgfältig zu prüfen. Genau hier setzen die Ermittlerinnen und Ermittler an. Wertvolle Vorarbeit leistete dabei die französische Schwesterbehörde Arcom, die ihre Erkenntnisse an die deutschen Kolleginnen und Kollegen weitergereicht hat.
Das inkriminierte Spiel hatte international für Empörung gesorgt. In seiner ursprünglichen Fassung ließ „Plantation Simulator“ die Spielerinnen und Spieler den Betrieb einer historischen Plantage simulieren. Als zentrales Spielprinzip diente das Auspeitschen Schwarzer Menschen, die als Arbeitskräfte dargestellt wurden, um die Produktivität zu steigern. Eine Welle der Kritik folgte – doch reagiert hat am Ende nicht Steam, sondern der Entwickler selbst, der den Titel zunächst veränderte und schließlich vollständig vom Marktplatz nahm.
Genau dieser Ablauf wirft aus Sicht der Bundesnetzagentur unbeantwortete Fragen auf. Steam habe öffentlich nicht erkennen lassen, ob der Inhalt überhaupt geprüft wurde, ob eine Entscheidung erging und ob Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert wurden. Ob das Spiel tatsächlich rechtswidrig war, ist für das Verfahren zweitrangig – diese Beurteilung obliegt allein den Gerichten. Geprüft wird vielmehr, ob die Plattform ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Auch die spätere Entfernung des Spiels ändere daran nichts.
Dass Bonn und nicht etwa eine Behörde in einem anderen EU-Staat zuständig ist, hat einen schlichten Grund: Steam hat seinen gesetzlichen Vertreter innerhalb der Europäischen Union in Deutschland benannt. Damit liegt die Durchsetzung der DSA-Regeln gegenüber einer der weltweit größten Vertriebsplattformen für Computerspiele in deutschen Händen. Über Steam kaufen, verwalten und tauschen sich Millionen Menschen aus – ein digitales Ökosystem von enormer Reichweite.
Die Plattform erhält nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sollte die Bundesnetzagentur am Ende zu dem Schluss kommen, dass Steam zentrale Vorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, stehen ihr scharfe Werkzeuge zur Verfügung. Sie kann die Plattform zur Abstellung der Verstöße auffordern, konkrete Maßnahmen anordnen oder ein Bußgeld verhängen.
Der DSC bei der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland und fungiert zugleich als Beschwerdestelle für Online-Nutzende. Bei seiner Arbeit greift er auf ein engmaschiges Netzwerk zurück: Eingebunden sind unter anderem die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalten, die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Europäische Kommission und die Schwesterbehörden in den übrigen Mitgliedstaaten. Der Fall Steam dürfte zu einem ersten markanten Prüfstein für dieses neue europäische Aufsichtsregime werden.
















