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Ein Urteil aus Luxemburg zwingt die Bundesnetzagentur zum Handeln: Die Behörde hat ihre erst im Dezember 2025 erteilte Genehmigung der Trassenentgelte für das Jahr 2026 wieder kassiert und die Preise komplett neu berechnet. Die Folgen sind spürbar. Während Fern- und Güterverkehr auf der Schiene künftig weniger zahlen, muss der Nahverkehr tiefer in die Tasche greifen.

Auslöser der Kehrtwende ist die sogenannte Trassenpreisbremse. Dahinter verbirgt sich eine Regelung, die im deutschen Eisenbahnregulierungsgesetz verankert war und festlegte, um welchen Prozentsatz die Preise für die Nutzung der Schienenwege im Nahverkehr jährlich höchstens steigen durften. Das Problem daran: Dieser Deckel orientierte sich nicht an den tatsächlichen Kosten der Infrastrukturbetreiber.

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Genau hier liegt der Kern des Streits. Weil die Ausgaben der DB InfraGO AG stiegen, der Nahverkehr durch die Bremse aber geschützt blieb, mussten vor allem der Schienenpersonenfernverkehr und der Güterverkehr die Mehrkosten schultern. Diese Verschiebung wurde bereits im Preissystem für 2025 deutlich sichtbar und rief die Betroffenen auf den Plan.

Mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen und sogar die DB InfraGO AG selbst zogen deshalb vor das Verwaltungsgericht Köln, teils im Eilverfahren. Das Gericht wiederum legte die entscheidende Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dessen Richter urteilten am 19. März 2026 unmissverständlich: Die im nationalen Recht festgeschriebene Preisbremse für den Nahverkehr verstößt gegen das Unionsrecht.

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Mit dem Beschluss vom heutigen Tag zieht die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur nun die Konsequenzen. Die neuen Zahlen fallen deutlich aus. Bei der DB InfraGO AG steigen die Trassenentgelte für den Nahverkehr um neun Prozent, während sie für den Fernverkehr um 17 Prozent und für den Güterverkehr um zwölf Prozent sinken. Beim Tochterunternehmen DB RegioNetz Infrastruktur bewegen sich die Änderungen in einer vergleichbaren Größenordnung.

Unterm Strich bedeutet das eine erhebliche Umverteilung: Der Schienenpersonennahverkehr wird mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet, Fern- und Güterverkehr werden in gleichem Umfang entlastet. Die Abrechnung der neuen Entgelte sowie rückwirkende Korrekturen der bereits gestellten Rechnungen wickeln die Verkehrsunternehmen direkt mit den Infrastrukturbetreibern ab.

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Offen bleibt vorerst, wie es mit dem älteren Preissystem für das Jahr 2025 weitergeht. Ob auch diese im März 2024 genehmigten Entgelte aufgehoben und neu bestimmt werden, will die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben erst im weiteren Jahresverlauf entscheiden.

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