Die Stadtverwaltung Blieskastel überprüft im Zuge der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht regelmäßig den Zustand von Bäumen im öffentlichen Grün des Stadtgebietes nach vorgegebenen FLL-Richtlinien.
Andreas Ternes ist im Fachgebiet 2.5 bei der Stadtverwaltung zuständig für die Kontrolle der Bäume in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Die Gehölze werden von dem FLL-zertifizierten Baumkontrolleur in der Regel zunächst durch eine systematische Inaugenscheinnahme hinsichtlich verkehrsgefährdender Aspekte überprüft. Gelegentlich können durch Schädlinge bzw. Organismen sogar gravierende Defekte verursacht werden, die das entsprechende Objekt dann zur Verkehrsgefährdung werden lassen. Im Zweifelsfall ist eine nähere Untersuchung erforderlich. Lässt sich das Problem durch Pflege- und Sicherungsmaßnahmen nicht beheben, müssen die als nicht mehr verkehrssicher eingestuften Bäume im Anschluss zeitnah gesichert und entfernt werden, sofern eben andere Maßnahmen als nicht mehr sinnvoll erscheinen. An den ehemaligen Standorten werden dann beispielsweise neue Solitär-Bäume gepflanzt.
Am 9. Dezember wurden im Stadtgebiet gleich an mehreren Standorten Bäume ersetzt. Die Stadtverwaltung hatte mit der Ausführung die Firma Schmitt Landschaftsbau GmbH & Co. KG aus Mandelbachtal beauftragt. Auf dem Altheimer Spielplatz beispielsweise fand eine Rote Scharlach-Kastanie einen schönen Platz. Dieser sehr wertvolle Park-, Allee- und Zierbaum macht im Sommer durch die kräftige Rotfärbung seiner Blüten auf sich aufmerksam. Eine gefülltblühende Vogelkirsche wurde auf dem Friedhof in Böckweiler angesiedelt. Aufgrund der zahlreichen, schneeweiß gefüllten Blüten, die sich ab Ende April und Anfang Mai präsentieren, zählt die Prunus avium zu den ökologisch wertvollsten Pflanzen. Auf dem Friedhof in Breitfurt fiel die Wahl auf eine Gold-Gleditischie, die dornenlose Farbakzente setzt: Bei dem kleinen Parkbaum sind die goldgelben Triebspitzen im Frühjahr besonders auffällig. Eine Winterlinde, zur äußerst forstharten und windfesten Gattung von Bäumen gehörig, die zudem auch eine vorübergehende Trockenheit recht gut vertragen, ziert seit dem 9. Dezember den Friedhof in Blickweiler. Sie entstammt der speziellen Sorte Erecta, die im Herbst durch ihre auffallend gelbe Laubfärbung auffällt. So lassen sich die ehemaligen Standorte beschädigter Gewächse ökologisch sinnvoll und optisch reizvoll neu gestalten.
Hintergrund FLL-Richtlinie:
Von der 1975 gegründeten „Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.“ (FLL) wurden die allgemein anerkannten „Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ erstellt. Sie liefern Rahmenbedingungen und Vorgaben zur Durchführung von Kontrollen von Bäumen, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherungspflicht darstellen können, wie beispielsweise an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Friedhöfen, Parks, Spielanlagen oder Schul- und Kitaeinrichtungen der Fall. Die verantwortlichen Prüfpersonen müssen über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, um Schäden und ihre Symptome erkennen und hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials einschätzen zu können.
http://www.fll.de