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Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag verlangt einen grundlegenden Kurswechsel bei der Abschiebung straffällig gewordener Ausreisepflichtiger. Für die Plenarsitzung am kommenden Mittwoch hat die Fraktion einen Antrag eingereicht, der eine systematische Datenerfassung, eine politische Neupriorisierung und die Einrichtung einer ressortübergreifenden Taskforce vorsieht. Im Kern geht es um die Frage, warum das Land offenbar nicht einmal verlässlich beziffern kann, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen derzeit in saarländischen Haftanstalten einsitzen.

Dr. Christopher Salm, der für die CDU im Justizausschuss sitzt, formuliert den Vorwurf deutlich: „Es ist ein rechtsstaatliches Versagen, wenn die Landesregierung nicht einmal weiß, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen in saarländischen Haftanstalten sitzen oder ohne Abschiebungen aus den Justizvollzugsanstalten freigelassen wurden.“ Für Salm handelt es sich dabei nicht um ein Kapazitätsproblem, sondern um mangelnden politischen Willen. Seine Fraktion fordert deshalb eine verbindliche Verknüpfung der Datenbestände von Ausländerbehörden, Polizei und Justiz, damit die Schnittmenge aus Ausreisepflicht und Straffälligkeit künftig lückenlos und fortlaufend dokumentiert wird.

Sebastian Schorr, CDU-Vertreter im Innenausschuss, ergänzt eine weitere zentrale Forderung des Antrags: Bereits bei der ersten schweren Straftat – etwa einem Körperverletzungsdelikt – solle eine priorisierte aufenthaltsrechtliche Prüfung einsetzen, ohne dass der Staat erst eine Inhaftierung abwarte. „Der Staat darf nicht zusehen, wie sich Straftaten häufen“, sagte Schorr. Zudem solle eine eigene Taskforce eingerichtet werden, die sich ausschließlich mit straffällig gewordenen Ausreisepflichtigen befasst. Als Vorbild nennt er die Taskforce Straftäter beim bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen. Diese saarländische Einheit soll Fälle frühzeitig identifizieren, Informationen bündeln und Abschiebungen operativ steuern.

Beide Abgeordnete legen Wert auf eine klare Abgrenzung. Der Antrag richte sich ausdrücklich nicht gegen integrierte Familien oder Menschen, die seit Jahren rechtstreu im Saarland leben. „Die klare Differenzierung ist notwendig, damit staatliches Handeln nachvollziehbar und gesellschaftlich akzeptiert bleibt“, betonten Salm und Schorr gemeinsam. Rückführung sei keine Randaufgabe, sondern eine Kernaufgabe zur Steuerung und Begrenzung der Migration.

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Mit dem Antrag unter der Drucksache 17/2158 setzt die CDU-Fraktion die Landesregierung unter Zugzwang, sich im Plenum öffentlich zu ihrer Rückführungspraxis zu positionieren. Die Debatte am Mittwoch dürfte zeigen, ob die Regierungsfraktionen bereit sind, auf die Forderungen einzugehen, oder ob sie den Vorstoß als parteipolitisches Manöver zurückweisen. Klar ist: Die Frage, wie konsequent das Saarland mit straffälligen Ausreisepflichtigen umgeht, berührt sowohl die innere Sicherheit als auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats – und dürfte damit weit über den Plenarsaal hinaus Aufmerksamkeit finden.

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