Die Wasserwirtschaft schlägt Alarm: Während im Europäischen Parlament über eine mögliche Verzögerung der überarbeiteten Kommunalabwasserrichtlinie debattiert wird, warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor weitreichenden Folgen. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung – kurz EPR –, die Pharma- und Kosmetikkonzerne an den Kosten für die Beseitigung ihrer Rückstände aus dem Abwasser beteiligen soll.
Mehrere Entschließungsanträge im Parlament zielen derzeit darauf ab, ein „Stop-the-Clock“-Verfahren einzuleiten und eine neue Folgenabschätzung speziell für den Pharmasektor in Auftrag zu geben. Für den BDEW ein Holzweg. „Die Diskussion im Europäischen Parlament über ein mögliches ‚Stop-the-Clock‘-Verfahren bei der Erweiterten Herstellerverantwortung oder eine neue Folgenabschätzung geht in die falsche Richtung“, erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser und Abwasser beim BDEW.
Sein zentrales Argument: Eine Aussetzung der Herstellerverantwortung, ohne zeitgleich auch die geplante vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen auf den Prüfstand zu stellen, würde die gesamte Branche in eine Hängepartie zwingen. Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe stünden dann ohne klare Finanzierungsgrundlage da. Die Folge wäre eine massive Unsicherheit für kommunale Versorger und ihre Beschäftigten.
Besonders scharf attackiert der Verband die Kostenrechnungen, mit denen die Pharmabranche derzeit in Brüssel argumentiert. Nach einer eigenen Prüfung der Kalkulationen, insbesondere jener des Industrieverbands „Medicines for Europe“, kommt der BDEW zu einem deutlichen Befund: Die tatsächlichen Belastungen würden um nahezu 80 Prozent überschätzt. Methodische Schwächen und Abweichungen von den eigentlichen Vorgaben der Richtlinie verzerrten das Bild erheblich.
Konkret blieben in den Industrieanalysen wesentliche Stellschrauben unberücksichtigt. Dazu zählen höhere Schwellenwerte, ab denen ein Ausbau der Kläranlagen überhaupt verpflichtend wird, der risikobasierte Ansatz der Richtlinie sowie die Tatsache, dass die Hersteller in Deutschland lediglich 80 Prozent der Kosten über die EPR tragen sollen. Die übrigen Anteile werden anderweitig aufgebracht – ein Detail, das in den umstrittenen Hochrechnungen schlicht untergeht.
Für Weyand ist die Schlussfolgerung eindeutig: Weder eine neue Studie noch ein Aufschub seien gerechtfertigt. Stattdessen müsse jetzt Tempo gemacht werden. „Vielmehr sollten sich jetzt alle Beteiligten auf eine zügige, rechtssichere und kosteneffiziente Umsetzung der Richtlinie in ihrer jetzigen Form konzentrieren“, so der Verbandschef. Der BDEW bietet dabei seine fachliche Mitarbeit an – gegenüber dem Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten gleichermaßen.
Hintergrund der Debatte ist eine seit Jahren steigende Belastung der Gewässer mit Mikroverunreinigungen, etwa Arzneimittelrückständen, die herkömmliche Klärwerke nur unzureichend herausfiltern können. Die vierte Reinigungsstufe soll diese Lücke schließen. Wer am Ende die Rechnung dafür trägt, entscheidet sich nun in Straßburg und Brüssel – und mit ihr die Frage, ob das Verursacherprinzip auch im europäischen Gewässerschutz konsequent angewendet wird.




















