Die deutsche Wasserwirtschaft schlägt Alarm: Ohne eine verbindliche Nährstoffbilanzierung für landwirtschaftliche Betriebe drohen nicht nur weiterhin hohe Nitratbelastungen im Grundwasser, sondern auch erneuter Ärger mit der Europäischen Kommission. Anlässlich der Verhandlungen zur Novellierung des Düngegesetzes im Agrarausschuss des Bundesrates am 21. Mai 2026 hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) seine Forderungen unmissverständlich bekräftigt.
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer für den Bereich Wasser und Abwasser, stellte klar, dass die bisherigen Pläne der Politik aus Sicht seines Verbandes nicht ausreichen. „Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt aus Sicht der Wasserwirtschaft zentral, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren“, erklärte Weyand. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Wirkungsmonitoring mit zusätzlichen Datenzugängen, Modellregionen und Auswertungen könne eine systematische, flächendeckende Erfassung der Nährstoffflüsse auf Betriebsebene nicht ersetzen.
Im Kern geht es um die Frage, ob die bisherige Stoffstrombilanz durch ein gleichwertiges Instrument abgelöst wird. Der BDEW sieht hier eine gefährliche Lücke. Weyand formulierte es deutlich: „Ohne den Ersatz der Stoffstrombilanz durch ein vergleichbares verbindliches Instrument werden die notwendigen Anforderungen an eine nachvollziehbare Nährstoffbilanzierung nicht erfüllt.“ Damit fehle ein zentrales Werkzeug, um Stickstoffüberschüsse dort zu identifizieren, wo sie tatsächlich entstehen – nämlich auf den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben.
Zusätzlichen Druck erzeugt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Verband mahnt eine rechtssichere und zugleich praxistaugliche Umsetzung der Vorgaben an. Besonders dringlich sei die Situation bei den sogenannten roten Gebieten, also jenen Regionen, in denen die Nitratbelastung des Grundwassers besonders hoch ist. Deren Ausweisung müsse im Einklang mit der europäischen Nitratrichtlinie auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt werden. Geschehe das nicht, drohe Deutschland eine Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens – ein Szenario, das bereits in der Vergangenheit für erheblichen politischen Druck gesorgt hatte.
Weyand verwies zudem auf eine offene Flanke in der Gesamtstrategie: Wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm konkret auf den Weg gebracht werden soll, sei nach wie vor ungeklärt. „Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist“, betonte der BDEW-Hauptgeschäftsführer. Damit richtete er den Blick auf das eigentliche Ziel hinter allen regulatorischen Debatten – sauberes Grundwasser.
Die Novellierung des Düngegesetzes gilt als eines der zentralen agrarpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode. Sie bewegt sich im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Landwirtschaft, die auf praktikable Regelungen drängt, und den Anforderungen des Gewässerschutzes, der verbindliche und kontrollierbare Instrumente verlangt. Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen über die weitere Ausgestaltung beraten. Ob die Länderkammer den Forderungen der Wasserwirtschaft nach einer stärkeren Verankerung der Nährstoffbilanzierung folgt, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Zeit drängt, denn Brüssel beobachtet genau, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie umsetzt.

















