Die Arbeitskammer des Saarlandes unterstützt die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nach einem Mindestlohn auch für jugendliche Ferienjobber.
„Gleiche Arbeit muss auch gleich entlohnt werden“, so Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Dass die exakt gleiche Arbeit aber unterschiedlich bezahlt wird, je nachdem, ob die Person, die sie ausführt, über oder unter 18 Jahre alt ist, ist daher völlig unverständlich und muss dringend geändert werden“, so Caspar. Die AK fordert zudem eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.
Dass der Mindestlohn auch für jugendliche Ferienjobber gelten muss, wie es der DGB aktuell fordert, „sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein“, so Caspar. „Überdies sehen Tarifverträge in der Regel keine Ausnahmen von der tariflichen Entlohnung für Personen unter 18 Jahren vor“, so Caspar weiter, „und Tariflöhne liegen über dem Mindestlohn.“
Ohnehin ist der Mindestlohn aus Sicht der Arbeitskammer zu niedrig. Dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden soll „ist gerade auch angesichts der derzeitigen Inflation enttäuschend und entspricht auch nicht der europäischen Mindestlohnrichtlinie“, kritisiert Caspar.
Außerdem verdient rund jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland weniger als 14 Euro brutto in der Stunde. Dies zeigen die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes für April 2022. „Eine deutliche Anhebung des Mindestlohns über 14 Euro hinaus wäre für viele Menschen deshalb eine konkrete und wirksame Hilfe“, so Caspar abschließend.