Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland schlägt Alarm: Der Referentenentwurf zum sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährde die ambulante Versorgung in ihren Grundfesten. Was die Bundesregierung als Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verkaufe, sei in Wahrheit ein Kostendämpfungsprogramm, das die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter künftig nicht mehr am tatsächlichen Bedarf, sondern an der Kassenlage ausrichte.
Der Kern der Kritik aus Saarbrücken wiegt schwer: Statt die Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, nehme der Gesetzentwurf vor allem die Leistungserbringer in die Haftung – also niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten und andere ambulante Versorger. Dabei seien die eigentlichen Kostentreiber wissenschaftlich längst identifiziert: eine alternde Bevölkerung und der medizinische Fortschritt. Für eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmesituation fehle bislang jedoch jedes erkennbare Konzept.
Besonders drastisch fällt die Bewertung der konkreten Sparmaßnahmen aus. Wer Aufwendungen für medizinischen Fortschritt, Vorsorgeuntersuchungen, Terminvermittlungen, Psychotherapie und ambulantes Operieren einfriere, absenke oder ganz streiche, werde die ärztliche Versorgung der Bevölkerung nachhaltig verschlechtern. Die KV Saarland geht in ihrer Stellungnahme sogar so weit, den Umgang mit der Öffentlichkeit als Desinformation zu bezeichnen: „Der Bevölkerung dies als Fortschritt zu verkaufen, stellt eine Desinformation der Bevölkerung dar, wie man sie nur aus totalitär-autoritären Systemen kennt.“
Auch das erklärte Hauptziel des Gesetzes – stabile Beitragssätze – werde nach Einschätzung der Standesvertretung verfehlt. Erreicht werde allenfalls eine indirekte Rationierung medizinischer Leistungen, die jedoch nicht offen kommuniziert werde. Stattdessen bleibe die Bevölkerung mit einem Leistungsversprechen zurück, das unter den neuen Rahmenbedingungen schlicht nicht mehr einzulösen sei. Die Verantwortung dafür werde bereits jetzt den Leistungserbringern zugeschoben.
Die Stellungnahme reiht sich ein in eine wachsende Front ärztlicher Standesvertretungen gegen den Gesetzentwurf. Im Saarland, wo der Ärztemangel gerade in ländlichen Regionen bereits spürbar ist, dürften die geplanten Einschnitte besonders sensibel wahrgenommen werden. Denn wer ambulante Strukturen finanziell austrocknet, riskiert, dass sich der ohnehin schwierige Kampf um Nachwuchsmediziner weiter verschärft. Die KV Saarland macht mit ihrer ungewöhnlich scharfen Wortwahl deutlich, dass sie den Referentenentwurf nicht als Verhandlungsgrundlage, sondern als Angriff auf die Funktionsfähigkeit der ambulanten Versorgung begreift.
Ob die Kritik in Berlin Gehör findet, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Debatte um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird mit diesem Entwurf nicht befriedet, sondern erst richtig entfacht.




















