Symbolbild

Nach den vor allem bundesweit aufgedeckten Skandalen in der Fleischindustrie fordert die   Arbeitskammer des Saarlandes die saarländische Landesregierung auf, vereinfachte Zugänge zu Coronatests für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte zu ermöglichen. „Nur so schaffen wir es, die Zahl der Infektionen auch in diesen Bevölkerungsgruppen nicht ansteigen so lassen“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Die Erfahrung der Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobil Beschäftigte der Arbeitskammer in den vergangenen zwei Jahren zeigt, dass Wanderarbeiter immer wieder mit vielen Menschen in kleinen Wohnungen untergebracht sind. Und auch beim Transport vom Wohnort zum Arbeitsplatz werden coronabedingte Abstände nicht eingehalten, geschweige denn stehen genügend Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung bzw. werden getragen. Dadurch ist das Infektionsrisiko bei diesen Gruppen besonders hoch. Gleichzeitig wissen die Menschen oftmals nicht, wie die Abläufe bei Verdacht einer Infizierung im Saarland geregelt sind.

Wanderarbeiter haben oft nur geringe Deutschkenntnisse, haben im seltensten Fall einen Hausarzt, noch können sie sich telefonisch verständlich machen und ihre Symptome schildern. Es ist zu befürchten, dass sie selbst wenn sie Infektionsanzeichen erkennen, nicht rechtzeitig einen Coronatestpunkt aufsuchen können. Dadurch steigt das Ansteckungsrisiko in Zusammenhang mit der Wohnsituation ganz erheblich.

Es ist zum Beispiel denkbar, dass mobile Beschäftigte sich nicht über einen Hausarzt anmelden müssen, dass sie einfachen Zugang zu muttersprachlichen Informationen bekommen oder dass in Betrieben mit vielen Arbeitnehmer*innen aus Osteuropa Testreihen durchgeführt werden.

„Regelmäßige Tests in Betrieben mit Wanderarbeitern sind notwendig und dringend erforderlich, um der Menschen Willen, aber natürlich auch um die Ansteckungszahlen im Saarland stabil klein zu halten“, fordert Caspar. „Wenn sich hier Missstände in diesem Ausmaß auftun, haben wir als Gesellschaft eine Fürsorgepflicht.“

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