Wer Bluetooth-Tracker missbräuchlich nutzt, soll zukünftig bestraft werden. Das Saarland fordert, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen.
Die Geräte, die insbesondere unter den Namen AirTags und SmartTags auf dem Markt verfügbar sind, dienen dem Wiederauffinden leicht verlegbarer Gegenstände. Sie werden an Gegenständen angebracht und verbinden sich via Bluetooth-Technologie mit dem eigenen Smartphone. Über Lokalisierungsdienste der Hersteller können die an den Gegenständen angebrachten Bluetooth-Tracker auch über größere Distanzen auf Karten entdeckt werden.
Zunehmend ist jedoch eine missbräuchliche Verwendung der Tracker zu beobachten – vor allem zur Ortung und Überwachung von Personen, indem die Tracker beispielsweise an fremden Kraftfahrzeugen angebracht werden. Im Hinblick auf diese missbräuchlichen Handlungen besteht nach geltendem Strafrecht jedoch eine Regelungslücke, die geschlossen werden soll.
Staatssekretär Dr. Jens Diener: „Das Strafrecht muss mit neuen Entwicklungen der Digitalisierung Schritt halten, um effektiven Opferschutz gewährleisten zu können. Die Missbrauchsgefahren von AirTags oder SmartTags liegen auf der Hand, wenn man etwa an Fälle des Stalkings denkt. Neue Gefahren brauchen neue Antworten. Vor diesem Hintergrund hat sich das Saarland auf der Justizministerkonferenz dafür eingesetzt, den Bundesjustizminister zu bitten, die bestehende Regelungslücke zu schließen.“