Symbolbild

Das Ministerium der Justiz des Saarlandes hat anlässlich der laufenden Beratungen eines Vorschlags zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens im Bundesrat gemeinsam mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag eingebracht, mit dem ein sogenanntes „Rabattmodell“ im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht verankert werden soll.

Roland Theis (CDU)
Bild: cdu-fraktion-saar.de

Ähnlich wie in mehreren europäischen Nachbarländern, etwa in Frankreich, Spanien oder Italien, soll demjenigen, der zu seinem Verstoß steht und seine Geldbuße zeitnah zahlt, eine Reduzierung des Bußgeldes gewährt werden. Anders als im Strafverfahren wirkt sich ein etwaiges geständiges und einsichtiges Verhalten des Betroffenen im Bußgeldverfahren auf die Höhe der Geldbuße häufig nicht aus. Da in vielen Fällen überdies die Verfahrenskosten von einer Rechtschutzversicherung abgedeckt sind, können sich Betroffene ob des fehlenden finanziellen Risikos veranlasst sehen, auch wenig aussichtsreiche Rechtsmittel zu ergreifen, die in erheblichem Umfang gerichtliche Ressourcen binden.

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Derjenige, der zu seinem Fehlverhalten steht, sich einsichtig zeigt und damit zu einem effizienten Verfahren beiträgt, darf nicht der Dumme sein, sondern sollte hierfür honoriert werden.“ Ein finanzieller Anreiz, auf wenig aussichtsreiche Rechtsmittel zu verzichten, könne zu einer nicht unwesentlichen Entlastung der Justiz im Bereich der „Massenverfahren“ der Verkehrsordnungswidrigkeiten führen.

 

 

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