Symbolbild

Ab dem 4. Mai werden die Schulen im Saarland unter den Maßgaben des Infektionsschutzes schrittweise wieder geöffnet. Im Saarland wird es klar geregelte Abläufe und Vorgaben sowie einen zwischen dem Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) und den Gesundheitsbehörden abgestimmten Hygieneplan für die Schulen geben. So werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Abiturient*innen ihre Prüfungsvorbereitungen in den Schulen fortsetzen und mit dem Abitur eine bundesweit und international anerkannte Hochschulzugangsberechtigung erlangen können.

Zusätzlich wird das Prüfungsgeschehen auch zeitlich entzerrt, um die Abiturient*innen in der besonderen Situation zu entlasten und mehr Flexibilität zu erreichen. Deshalb werden die schriftlichen Abiturprüfungen zwischen dem 20. Mai – also fünf Tage früher als bisher geplant – und dem 4. Juni durchgeführt. Für die Abiturient*innen hat dies auch den Vorteil, dass die Prüfungen in Mathematik, Englisch und Deutsch auf zwei Wochen verteilt werden, so wie es auch in dem ursprünglichen Zeitplan für dieses Jahr vorgesehen war.

Die fachpraktischen Prüfungen in den Fächern Musik, Bildende Kunst und Sport werden zwischen dem 5. Juni und dem 12. Juni 2020 durchgeführt. Die Nachtermine des Abiturs werden gestreckt auf den Zeitraum vom 8. Juni bis 22. Juni. Die mündlichen Prüfungen sind für die Zeit zwischen dem 29. Juni und dem 3. Juli 2020 geplant.

Das Abiturprüfungsverfahren unterliegt im Saarland, wie auch in den übrigen Ländern, innerhalb der Kultusministerkonferenz (KMK) abgestimmten, verbindlichen Regeln, insbesondere mit Blick auf den Infektionsschutz und die Anerkennung des Abiturs.

Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Bei der Wiederöffnung unserer Schulen, den Prüfungsvorbereitungen und den Prüfungen selbst steht der Schutz der Gesundheit aller direkt und indirekt Beteiligten an erster Stelle. Für die Schulen im Saarland wird es klar geregelte Abläufe und Vorgaben sowie einen mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Hygieneplan geben. Wir haben die Anforderungen insbesondere auch zum Schutz derjenigen, die zu einer Risikogruppe gehören, in besonderer Weise im Blick und berücksichtigen diese bei unseren Planungen.

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