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Die FDP Saarpfalz fordert, dass bei der Anpassung der Bemessungsgrundlagen durch den Gesetzgeber die Hebesätze für die Grundsteuer B nicht steigen. „Die vom Verfassungsgericht geforderte Anpassung darf nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer durch die Hintertür führen“, so der FDP-Kreisvorsitzende Marcel Mucker. 

Derzeit haben die Gemeinden des Saarpfalzkreises ohnehin den höchsten Durchschnittshebesatz der saarländischen Landkreise, Gersheim ist mit 680 v.H. sogar einsamer saarländischer Spitzenreiter. „Wir wollen, dass der Saarpfalzkreis attraktiv für junge Familien und Wohneigentümer bleibt. Die Grundsteuer ist ein wichtiger Faktor dafür“, ergänzt die Stellvertretende Kreisvorsitzende Karin Seyfert.

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Bei der Grundsteuer handele es sich zwar um eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, nach Auffassung der FDP Saarpfalz dürfen kurzfristige Mehreinnahmen aber nicht auf Kosten der Zukunftsfähigkeit der Gemeinden angestrebt werden. Die Anpassung der Bemessungsgrundlagen sollte im Saarpfalzkreis sogar eher zu einer Entlastung der Grundstückseigentümer führen.

Um die Mieten gerade in den Ballungsräumen zu senken, müssen aus Sicht der Freien Demokraten Anreize geschaffen werden, mehr zu bauen. Grundstückseigentümer, die baureifes Land besitzen, aber nicht bereit sind diese zu bebauen, könnten etwa stärker zur Kasse gebeten werden. Bemessungsgrundlage soll eine fiktive Mieteinnahme sein, die sich an der baulichen Nutzung und der fiktiven Kaltmiete orientiert. Es darf aber nur die Fläche heran gezogen werden, die auch tatsächlich vermietet werden darf, keine Kellerräume.

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Der Ortsvorsitzende der FDP Blieskastel Karl-Heinz Wolf prognostiziert: „Gerade Grundstücksbesitzer in Gemeinden wie Blieskastel, die nicht in Ballungsgebieten liegen, dürften eher von einer sinkenden Grundsteuer profitieren, natürlich nur, sofern der Hebesatz nicht durch die die Kommunen erhöht wird.“

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