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Was ist mein Grundstück eigentlich wert? Darüber gibt nun die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Saarpfalz-Kreis Aufschluss. Dabei Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte. Diese Werte beziehen sich auf die Quadratmeter-Grundstücksfläche, die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sogenannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.

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Die Bodenrichtwertkarten können ab dem 18. August 2017 zu den üblichen Dienstzeiten, Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Saarpfalz-Kreis kostenfrei eingesehen werden. Darüber hinaus werden die Bodenrichtwerte auch als kostenfreie Dienstleistung im GeoPortal Saarland http://geoportal.saarland.de/portal/de bereitgestellt. Schriftliche oder elektronische Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gemäß Gebührenverordnung (GutGebVO) gebührenpflichtig.

Weitere Informationen rund um den Immobilienmarkt sowie zur Erstellung von Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel. 06841-104-8434 oder Email: gutachterausschuss@saarpfalz-kreis.de erhältlich.

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Hintergrund:

Gemäß Baugesetzbuch BauGB und der Gutachterausschussverordnung des Saarlandes (GutVO) sind vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bodenrichtwerte in einem Turnus von zwei Jahren jeweils zum 31.12. zu ermitteln und öffentlich bekanntzugeben. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis hat die Allgemeinen Bodenrichtwerte für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt.

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