Symbolbild
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Mit dem Herbst kommt der Nebel – und mit ihm rücken die Sichtverhältnisse auf Straßen und Autobahnen oft binnen Minuten in den kritischen Bereich. Der ADAC mahnt deshalb zu einem bewussten Umgang mit der Fahrzeugbeleuchtung. Denn wer bei diesiger Witterung unterwegs ist, muss nicht nur selbst gut sehen, sondern auch für andere rechtzeitig erkennbar sein.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft dabei das Tagfahrlicht. Zwar schaltet es sich bei den meisten Fahrzeugen automatisch mit der Zündung zu, doch verlässt man sich im Herbst besser nicht darauf. Der Grund ist simpel: Das Tagfahrlicht aktiviert nur die vorderen Leuchten, während die Rücklichter dunkel bleiben. Nachfolgende Fahrzeuge erkennen das Heck dann kaum. Der Automobilclub rät daher, bei schlechter Sicht selbst auf Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer umzuschalten.

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Auch moderne Technik stößt hier an ihre Grenzen. Selbst eine ausgefeilte Lichtautomatik erkennt Nebel oder Dunst nicht immer zuverlässig und lässt das Abblendlicht mitunter ausgeschaltet. In solchen Fällen ist der Griff zum Lichtschalter Pflicht – das Fahren mit Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern ist bei eingeschränkter Sicht nämlich auch tagsüber gesetzlich vorgeschrieben.

Nebelscheinwerfer, über die die meisten Autos zusätzlich verfügen, leisten bei starkem Nebel oder Schneefall gute Dienste. Sie streuen das Licht flach über den Asphalt und machen die Fahrbahn so besser sichtbar. Sie lassen sich ergänzend zum Abblendlicht oder allein nutzen. Bessern sich die Verhältnisse, sollten sie jedoch wieder ausgeschaltet oder auf Abblendlicht umgestellt werden.

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Besondere Vorsicht gilt bei der Nebelschlussleuchte, deren Einsatz an klare Regeln gebunden ist. Erlaubt ist sie ausschließlich dann, wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Meter sinkt – andernfalls blendet sie den nachfolgenden Verkehr. Als praktische Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen in genau diesem Abstand stehen. Bei solchen Bedingungen gilt zudem Tempo 50 als Höchstgeschwindigkeit.

Wer die Nebelschlussleuchte falsch verwendet, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Werden andere gefährdet oder kommt es zum Unfall, steigt der Betrag auf 25 beziehungsweise 35 Euro. Innerorts ist der Einsatz zwar zulässig, eine Pflicht zur Nutzung besteht aber in keinem Fall. Wichtig bleibt vor allem: Sobald die Sicht sich wieder aufklart, die Leuchte ausschalten.

Vom Fernlicht rät der ADAC bei Nebel oder Schneefall grundsätzlich ab, da es die Sicht durch die Rückstreuung sogar verschlechtert. Hier ist das normale Abblendlicht die bessere Wahl. Besondere Zurückhaltung ist beim adaptiven Fernlicht geboten: Es erkennt entgegenkommende Fahrzeuge im Nebel oft gar nicht oder zu spät – und blendet sie dann. Weitere Hinweise stellt der Automobilclub auf adac.de bereit.

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