Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zählt in den kommenden Wochen jeder Tag. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde und im Januar 2027 in Kraft tritt, verschieben sich die Spielregeln spürbar – und zwar nicht zum Vorteil der Betroffenen. Wer noch von den bisherigen, oft großzügigeren Bedingungen profitieren will, muss handeln, bevor das Jahr zu Ende geht.
„Wer überlegt, einen Erstantrag oder einen Erhöhungsantrag zu stellen, sollte das vor Jahresende tun“, rät Barbara Bückmann, Expertin bei Stiftung Warentest Finanzen. „Denn für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, gelten die bisherigen, oft günstigeren Kriterien.“ Danach greifen höhere Schwellen.
Konkret steigen die Hürden für die Pflegegrade 1 bis 3. Künftig braucht es für Grad 1 fünfzehn statt bislang 12,5 Punkte, für Grad 2 mindestens 30 statt 27 und für Grad 3 ganze 50 statt 47,5 Punkte. Diese Punkte ergeben sich aus einer Begutachtung, die bewertet, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Höhere Punktzahlen bedeuten im Klartext: Der Einstieg in die Pflegeleistungen wird enger.
Doch die Reform greift noch an weiteren Stellen ein. Der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 entfällt, und die Verhinderungspflege wird grundlegend umgebaut. Bislang lässt sich damit ab Pflegegrad 2 eine Ersatzbetreuung finanzieren, wenn pflegende Angehörige selbst einmal ausfallen – ob durch Familie, Freunde oder einen professionellen Dienst. Zusammen mit Mitteln für die Kurzzeitpflege steht dafür derzeit ein Jahresbudget von 3.539 Euro bereit.
Genau dieses gemeinsame Budget verschwindet in seiner heutigen Form und wird auf vier neu zugeschnittene Töpfe verteilt. Nicht abgerufene Mittel verfallen zum Jahreswechsel. Besonders betroffen sind Familien, die ihre Verhinderungspflege bislang privat über Verwandte oder Bekannte geregelt haben, statt einen professionellen Dienst zu beauftragen. „Wer noch Budget für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege übrighat, sollte es bis Ende des Jahres nutzen – ansonsten könnten Mittel ungenutzt verfallen“, so Bückmann.
Wer den Weg zum Pflegegrad geht, stellt zunächst einen formlosen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung – per Telefon, Post oder online. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof, für einen Begutachtungstermin, der inzwischen teils auch per Videocall stattfindet. Hilfreich sind dabei Arztberichte, ein Medikationsplan, eine Liste benötigter Hilfsmittel und Notizen zum Tagesablauf.
Entscheidend ist Ehrlichkeit beim Termin. Viele Betroffene neigen dazu, ihre Lage zu beschönigen, bei Demenzkranken fehlt oft die Einsicht in die eigenen Einschränkungen. Eine Vertrauensperson sollte deshalb dabei sein und Antworten ergänzen; das Gespräch dauert rund eine Stunde. Und falls der Antrag abgelehnt wird, lohnt sich der Widerspruch: Innerhalb eines Monats lässt er sich begründet einlegen – und fast ein Drittel dieser Widersprüche hat Erfolg.


















